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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Jedes zweite
Rabattarzneimittel ist für Patienten zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Ab
1. November liegt die Quote bei 50,0 Prozent. Bei Abgabe eines
Rabattarzneimittels, das die jeweilige Krankenkasse für ihre
Versicherten vorgesehen hat, entfällt für die Patienten demnach im
Schnitt bei jeder zweiten Packung die gesetzliche Zuzahlung komplett
oder zur Hälfte. Ansonsten fließt die Zuzahlung von fünf bis zehn Euro
pro verordnetem Arzneimittel direkt an die jeweilige Krankenkasse.
Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.
Die Patienten mussten 2010 für alle Arzneimittel rund 1,8 Mrd. Euro für
die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufbringen. Dazu kamen 1,3
Mrd. Euro GKV-Einsparungen durch Rabattarzneimittel, die in den
Apotheken mit hohem Aufwand umgesetzt werden. Dasselbe Arzneimittel kann
je nach Kasse des Versicherten unter einen Rabattvertrag fallen oder
nicht. Falls es rabattiert ist, kann es komplett zuzahlungspflichtig,
zur Hälfte zuzahlungsbefreit oder komplett zuzahlungsfrei sein - auch je
nach Krankenkasse.
Rund 27.700 von 55.400 Rabattarzneimitteln haben die Kassen für ihre
Versicherten teils oder ganz von der Zuzahlung befreit (Stand: 1.
November). Diese Befreiungsquote von 50,0 Prozent ist für die Patienten
günstiger als vor einem Monat (49,8 Prozent), aber ungünstiger als vor
einem Jahr (55,1 Prozent). Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des
Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die
Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des
Medikaments.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de
Kontakt
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
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