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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PRESSEMITTEILUNG VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V.
Berlin - Zu den Beratungen des
Bundestags-Finanzausschusses über eine Begrenzung von
Vermittlerprovisionen erklärt Volker Leienbach, Direktor des Verbandes
der Privaten Krankenversicherung (PKV):
"Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßt die Absicht
des Gesetzgebers, eine Begrenzung der Vermittlerprovisionen zu schaffen,
um Übertreibungen wirksam zu verhindern. Eine Regulierung durch die
Branche selbst ist aus kartellrechtlichen Gründen zwar nicht möglich.
Alle Beteiligten sehen aber, dass man im Interesse des
Verbraucherschutzes Übertreibungen vermeiden muss. Dies gilt vor allem
für Fehlanreize - beispielsweise bei den so genannten Umdeckungen,
soweit der Unternehmenswechsel nicht im Interesse des Versicherten
erfolgt.
Die PKV unterstützt daher die vorgeschlagene Stornohaftungszeit von 60
Monaten. Diese Regelung würde zu einer spürbaren Minderung der
Abschlusskosten führen und der Praxis der „Umdeckungen" durch Vermittler
wirksam begegnen.
Die darüber hinaus vorliegenden Vorschläge zu einer gesetzlichen
Deckelung der Provisionshöhe sind allerdings nicht ausgereift, sie
weisen zahlreiche Unklarheiten und Unstimmigkeiten auf.
Der vorliegende Gesetzgebungsvorschlag unterscheidet sich beträchtlich
vom geltenden versicherungsrechtlichen Regelwerk. Er wird zu zahlreichen
Abgrenzungsproblemen führen. Der Gesetzgeber muss zudem sicherstellen,
dass die Regulierung der Provision keine wettbewerbsverzerrende Wirkung
entfaltet. Die Regeln müssen im Hinblick auf die verschiedenen
Vertriebswege wettbewerbsneutral sein.
Besonders wichtig ist, dass im Interesse der Versicherten angesichts der
im Grundsatz lebenslangen Absicherung in der PKV die fortdauernde
persönliche Betreuung der Versicherten durch die Vermittler nicht
beeinträchtigt wird. Daher ist sicherzustellen, dass die für die
Be-standspflege gezahlten Vergütungen nicht unter die Begrenzung der
Abschlusskosten fallen.
Schlicht unmöglich ist eine kurzfristige Umsetzung zum 1. Januar 2012.
Die Regelungen greifen in bestehende Verträge ein und erfordern deren
Anpassung, wobei eine Vielzahl von Vermittlungsvereinbarungen betroffen
ist. Weil die Abschlusskosten nach der Kalkulationsverordnung zu den
maßgeblichen Größen für die Beitragskalkulation zählen, müssten überdies
auch die Beiträge neu kalkuliert werden. Bis zum 1. Januar 2012 ist das
alles objektiv nicht möglich.
Bei dieser extrem komplexen Gesetzesmaterie muss gelten: Gründlichkeit
vor Schnelligkeit. Sinnvollerweise sollte das Inkrafttreten parallel zur
ohnehin bevorstehenden Umsetzung des Unisex-Urteils des EuGH zum
Dezember 2012 erfolgen. Dann hätte der Gesetzgeber auch genügend Zeit
für eine seriöse Beratung und handwerklich saubere Umsetzung der neuen
Regeln, damit sie nicht ihr Ziel verfehlen und nicht ungewollt neue
Risiken und Nebenwirkungen auslösen. Eine nicht ausgereifte, allzu
kurzfristige Neuregelung könnte ins Leere laufen oder über das Ziel
hinausschießen.
Der PKV-Verband begrüßt grundsätzlich das mit der Gesetzesinitiative
verfolgte Regelungsziel, fordert aber substanzielle Nachbesserungen
sowie eine gründliche Beratung, die bei einem Inkrafttreten schon zum 1.
Januar 2012 seriös nicht möglich ist."
Kontakt
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 - 44
Telefax 030 / 20 45 89 - 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
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