Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Anlässlich der
Verabschiedung der ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung
der Zahnärzte (GOZ) im Bundeskabinett erklärt der zuständige
Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Steffen-Claudio Lemme:
Die Abrechnungen der Zahnärzteschaft werden mit der Novellierung der GOZ
um ein Vielfaches genauer. Dies ist vor dem Hintergrund des technischen
Fortschritts in der Zahnmedizin zu begrüßen. Jedoch bedeutet diese
Novelle auch einen Ausgabenzuwachs von nicht weniger als 345 Millionen
Euro zu Gunsten der Zahnärzteschaft.
Hiervon entfallen rund 162 Millionen Euro auf die Haushalte der privat
und gesetzlich Versicherten. Nach Schätzungen des
Bundesgesundheitsministeriums werden allein die gesetzlich Versicherten
rund 148 Millionen Euro mehr für ihre Zahnversorgung aus der eigenen
Tasche zahlen müssen. Dies macht rund 2,10 Euro pro Jahr für die rund 70
Millionen Versicherten. Für sie kommt die GOZ dann zur Anwendung, wenn
sie über Leistungen der Regelversorgung hinausgehende
Zahnersatzleistungen oder Füllungsvarianten in Anspruch nehmen. Dies ist
jedoch mittlerweile die Regel und nicht die Ausnahme.
Durch die neue Runde von Mehrbelastungen für die gesetzlich Versicherten
beweist die Bundesregierung erneut welcher Klientel sie wirklich dient.
Beitragserhöhungen und uferlose Zusatzbeiträge waren nur der Anfang.
Mit dieser GOZ-Novelle und den geplanten Änderungen zum
Vertragszahnarztrecht im Rahmen des geplanten GKVVersorgungsgesetzes ist
nun eine neue Runde eröffnet.
Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, dass es Zeit wird nicht länger
an einem überkommenen System von Honorarordnungen für Privat- und
Kassenpatienten herumzudoktern. Wir müssen vielmehr schnellstmöglich für
ein einheitliches Honorarsystem sorgen, um der Zwei-Klassen-Behandlung
auch in den Zahnarztpraxen ein Ende zu bereiten.
Kontakt
Herausgeber Thomas Oppermann MdB
Redaktion Hannes Schwarz
Telefon (030) 227-522 82 / (030) 227-511 18
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