Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Hamburg - Nach den
Reaktorhavarien in Japan ist die Strahlenbelastung rund um Fukushima
weiterhin hoch und nahm in letzter Zeit sogar noch zu. Hierzulande kommt
davon jedoch nichts an. "Vorsichtshalber untersuchen wir Importwaren
aus betroffenen Gebieten engmaschig auf radioaktive Belastung", so
Verbraucherschutzsenatorin Prüfer-Storcks. "Bisher waren die
Messergebnisse aber alle unauffällig und lagen weit unter den
zugelassenen Höchstwerten."
Gemäß der Vorgaben der EU wurden im Veterinär- und Einfuhramt der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bisher 132 Sendungen aus
Japan angemeldet und 107 Sendungen einer Einfuhrkontrolle unterzogen.
Damit werden durchschnittlich zwischen 40 und 50 Sendungen pro Monat aus
Japan in Hamburg kontrolliert.
Zehn Prozent der beim Veterinär- und Einfuhramt vorgestellten Waren aus
Japan werden zusätzlich auf Radioaktivität untersucht. Stammt die Ware
aus den direkt betroffenen Präfekturen, erhöht sich die Quote auf 20
Prozent. Die Bestimmung der radioaktiven Strahlung erfolgt im Institut
für Hygiene und Umwelt (HU), der Hamburger Landesmessstelle für
Radioaktivität. Seit im Mai 2011 die ersten Proben eingegangen sind,
wurden hier insgesamt 65 Proben untersucht. Dabei handelte es sich um
Tee, Sojaprodukte, Algenprodukte, Fische und Meeresfrüchte, Pilze,
Backwaren, Nudeln, Fertiggerichte, Getränke und Zusatzstoffe aus Japan
und pazifischen Fischfanggebieten. Die gemessenen Werte waren so
niedrig, dass sie fast immer unterhalb der Nachweisgrenzen und in jedem
Fall deutlich unter den zugelassenen Höchstwerten lagen.
Der bisher höchste Strahlenwert von 4,8 Bq/kg Cäsiums-137 wurde für
Shiitakepilze gemessen. Die Nachweisgrenze liegt zwischen 0,06 und 2,1
Bq/kg (je nach Art und Menge der Probe und abhängig von der Messzeit).
Der zulässige Höchstwert für Cäsium-Isotope liegt in der EU bei 200
Bq/kg für Babynahrung und Milch bzw. bei 500 Bq/kg für andere
Lebensmittel.
Für den Hintergrund:
Insgesamt werden nur sehr wenige Lebensmittel aus Japan in die EU
eingeführt. Hauptimporte sind Sojasoßen, Kakaopulver, alkoholische
Getränke, Essig, Nudeln, grüner Tee sowie Futter für Koi-Karpfen. Zur
Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die EU Verordnungen
in Kraft gesetzt, die spezielle Kontrollen für alle Lebens- und
Futtermittel aus Japan vorsehen. Sie müssen dazu bereits zwei Tage vor
Eintreffen in Hamburg angemeldet werden. Im Rahmen der Kontrollen wird
überprüft, ob die vorgeschriebene japanische Bescheinigung vorliegt, die
bestätigt, dass bereits eine Untersuchung auf eine eventuelle
radioaktive Belastung der Waren stattgefunden hat und dass bestehende
EU-Grenzwerte eingehalten werden. Darüber hinaus werden eventuelle
Lebens- und Futtermittelimporte in Hamburg nochmals kontrolliert und
Stichproben im Labor chemisch analysiert. Schiffe, die Hamburg aus Japan
anlaufen, haben zudem zuvor meist andere Häfen passiert z.B. Hongkong
oder Rotterdam, und wurden bereits dort auf eine mögliche radioaktive
Belastung geprüft.
Weiterführende Informationen zu den Sonderkontrollen von Japanware stehen unter http://www.hamburg.de und unter http://www.hamburg.de zur Verfügung.
Kontakt
Rückfragen der Medien:
Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Rico Schmidt; Tel.: 428 37-2332
E-Mail: pressestelle@bgv.hamburg.de
http://www.hamburg.de/bgv
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