Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BUNDESKABINETT BESCHLIEßT VERSORGUNGSSTRUKTURGESETZ
Berlin - Das Bundeskabinett
hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
beschlossen. Es sieht ein Bündel von Maßnahmen für eine gute ärztliche
Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten
Gebieten vor. Damit soll sichergestellt werden, dass in allen Regionen
Deutschlands genügend Ärztinnen und Ärzte für eine wohnortnahe,
medizinische Versorgung zur Verfügung stehen. Eine bessere Verzahnung
zwischen Krankenhausärzten und niedergelassenen Fachärzten ermöglicht
Menschen mit schweren oder seltenen Erkrankungen eine bestmögliche und
reibungslose Behandlung.
Hierzu sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Ohne mehr
Flexibilität in der Bedarfsplanung und ohne die notwendigen Anreize für
die Mediziner in unterversorgten Gebieten droht ein zunehmender Mangel
an Hausärzten, aber auch an Fachärzten. Das hat am Ende nicht nur
negativen Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten,
sondern kostet auch mehr. Denn schon heute sind die Ausgaben für
Rettungsfahrten und Krankenhauseinweisungen
in einigen ländlichen Regionen deutlich höher als in Gebieten mit einem guten ärztlichen Angebot."
Einige Elemente des Gesetzes im Detail
Keine Nachteile für Versicherte bei Kassenschließung
Das Recht der Versicherten, eine Kasse frei zu wählen, wird gestärkt.
Bei unrechtmäßigen Abweisungen durch einzelne Krankenkassen werden die
Rechtsfolgen des Eingreifens der Aufsichtsbehörden deutlich verschärft.
Auch wird geregelt, dass im Falle von Kassenschließungen ein
reibungsloser Übergang sichergestellt wird.
Mehr wettbewerbliche Spielräume für die Krankenkassen
Die Krankenkassen können ihren Versicherten über das gesetzlich
festgelegte Angebot hinaus ergänzende Leistungen bei Vorsoge- und
Rehamaßnahmen, bei häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe, bei den
nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder den Leistungen zur
künstlichen Befruchtung anbieten.
Schnellerer Zugang zu Innovationen
Es wird ein rascher und gezielter Zugang von Innovationen in die
Versorgung gesichert, indem dem Gemeinsamen Bundesausschuss ein neues
Instrument zur Erprobung nichtmedikamentöser Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden gegeben wird.
Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
Der Sicherung einer wohnortnahen, flächendeckenden medizinischen Versorgung dienen insbesondere:
* Eine flexible Ausgestaltung der Bedarfsplanung mit erweiterten
Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder. Planungsbereiche müssen künftig
nicht mehr wie bisher den Stadt- und Landkreisen entsprechen.
* Anreize im Vergütungssystem, indem Ärztinnen und Ärzte in
unterversorgten Gebieten von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen
werden.
Möglichkeit, Preiszuschläge für besonders förderwürdige Leistungen
sowie Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungserbringern,
die in strukturschwachen Gebieten tätig sind (z.B. mit höherer
Versorgungsqualität), zu vereinbaren.
* Die Förderung mobiler Versorgungskonzepte.
* Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
* Verbesserung der Rechtsgrundlagen für den Betrieb von
Eigeneinrichtungen durch Kassenärztliche Vereinigungen und Möglichkeit
zum Betrieb von Eigeneinrichtungen durch kommunale Träger.
* Ausbau der Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen und der Telemedizin.
Um Überversorgung abzubauen, wird die bestehende Möglichkeit der
Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert, den freiwilligen Verzicht auf
die vertragsärztliche Zulassung finanziell zu fördern. Zudem wird den
Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht, bei der Ausschreibung von
Vertragsarztsitzen zur Nachbesetzung in überversorgten Planungsbereichen
ein Vorkaufsrecht auszuüben. Das gilt, wenn sich kein Kind, Ehegatte
oder Lebenspartner oder ein Vertragsarzt, mit dem die Praxis bisher
gemeinschaftlich ausgeübt wurde, um die Nachbesetzung bewerben.
Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems
Die vertragsärztliche Vergütung wird flexibilisiert und regionalisiert.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten mehr
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Honorarverteilung. Kassen und Ärzte
auf regionaler Ebene haben mehr Eigenständigkeit bei der Vereinbarung
der Vergütung. Die Verpflichtung der Selbstverwaltungspartner auf
Bundesebene, für die Ärztinnen und Ärzte Richtlinien zur Dokumentation
der ärztlichen Behandlungsdiagnosen zu erarbeiten (ambulante
Kodierrichtlinien), entfällt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird
hierzu verpflichtet. Sie veröffentlicht für jedes Quartal zeitnah nach
Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums einen Bericht über die
Ergebnisse der Honorarverteilung.
Ambulante spezialärztliche Versorgung
Mit der ambulanten spezialärztlichen Versorgung erhalten Menschen mit
bestimmten Erkrankungen wie HIV/ Aids, Krebs, Multiple Sklerose und
anderen schweren oder seltenen Erkrankungen eine reibungslose
interdisziplinäre Behandlung.
Verbesserung des Entlassungsmanagements nach Krankenhausaufenthalt
Das Entlassmanagement wird als Teil des Anspruchs auf
Krankenhausbehandlung konkretisiert. Die Verbindlichkeit des
Entlassungsmanagements wird hierdurch erhöht.
Stärkung der ambulanten Rehabilitation
Ambulante Rehabilitationseinrichtungen werden den stationären
gleichgestellt, indem einheitliche Versorgungsverträge geschlossen
werden. Zudem wird für die ambulante Rehabilitation ein Schiedsverfahren
zu den Vergütungsverträgen vorgesehen.
Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Den Kabinettentwurf und weiter Informationen finden Sie unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de
Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
http://www.bmg.bund.de
RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.de
SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.de
MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.de
RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de
DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE
BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN
WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.de
NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG -
SOLCHE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht
einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de
DETAILIERTE CHECKLISTE
UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES
DER
APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle
Fälle
http://www.aporisk.de
DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST
UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für
den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de
All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES
APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.