Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - In einem
"Informationspapier" für die kommende Novelle des Arzneimittelgesetzes
(AMG) plant das Bundesministerium für Gesundheit, das
Heilmittelwerberecht zu ändern. Dazu erklärt die zuständige
Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:
Es ist unvereinbar, unter dem Vorwand die EU-Richtlinie zur
Patienteninformation umzusetzen, der pharmazeutischen Industrie neue
Möglichkeiten zur Werbung für ihre Produkte einzuräumen.
Dass gerade das Werbeverbot für Medikamente gegen Schlaflosigkeit und
zur Beeinflussung der Stimmungslage fallen soll ist unverantwortlich.
Minister Bahr will offensichtlich bei den Bürgerinnen und Bürgern einen
gewogeneren Blick auf diese Regierung erzeugen und gleichzeitig ein
wenig Wirtschaftsförderung für die pharmazeutische Industrie betreiben -
auf Kosten der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.
Auch die Erlaubnis, dass Hersteller mit ausgewählten Gutachten,
Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen werben
dürfen, ist das genaue Gegenteil von dem, was Wissenschaftler und die
SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren fordern. Es ist anerkannte Meinung,
dass die Pflicht bestehen sollte, alle Medikamentenstudien der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit Ärzten und Patienten eine
umfangreiche und ausgewogene Information möglich ist. Und nun soll es
den Herstellern erlaubt werden, zu Werbezwecken auf von ihnen
ausgewählte Studien zu verweisen, die das Medikament natürlich in das
gewünschte Licht rücken und Nebenwirkungen und eventuelle Risiken für
die Menschen ausblenden.
Ein absoluter moralischer Tiefpunkt ist die Möglichkeit
Patientenschicksale und Krankengeschichten zu Werbezwecken zu
instrumentalisieren. Das ist nicht nur vom ethischen Standpunkt aus
gesehen verwerflich, sondern widerspricht auch den grundlegenden Ideen
von evidenzbasierter Medizin.
Kontakt
Herausgeber Thomas Oppermann MdB
Redaktion Hannes Schwarz
Telefon (030) 227-522 82 / (030) 227-511 18
Telefax (030) 227-568 69
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