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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Der Bundesrat hat
heute das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer
Gesetze gebilligt. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die
Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu
verbessern. Insbesondere die Zahl von Infektionen mit
Krankheitserregern, die gegen Antibiotika resistent sind, soll deutlich
reduziert werden.
In Deutschland ziehen sich jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen
und Patienten im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten
medizinischen Behandlung eine Infektion zu. Schätzungsweise zwischen
7.500 bis 15.000 von ihnen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig
Prozent dieser nosokomialen Infektionen und Todesfälle wären durch eine
bessere Einhaltung von bekannten Regeln der Infektionshygiene
vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der nosokomialen
Infektionen durch Erreger verursacht werden, die gegen Arzneimittel
resistent und deshalb schwer zu behandeln sind. Die Selektion und
Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere
durch eine sachgerechtere Verordnung von Antibiotika vermeidbar.
Zentrale Regelungsbereiche des Gesetzes sind:
Bundesländer werden zum Handeln verpflichtet
Alle Länder werden verpflichtet, bis zum 31. März 2012 Verordnungen zur
Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern
in medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Diese Verordnungen werden
für Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen gelten. Durch
Vorgaben zu notwendigen Inhalten der Länderverordnungen werden diese
vereinheitlicht. So sind etwa Regelungen über das Vorhandensein von
Hygienefachpersonal in den Krankenhäusern zu treffen. Die Länder werden
außerdem ermächtigt, auch Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen
sonstiger humanmedizinischer Heilberufe aufzugeben, Hygienepläne zu
erstellen.
Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie
Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung der "Kommission Antiinfektiva,
Resistenz und Therapie" (Kommission ART) am Robert Koch-Institut vor.
Sie wird allgemeine Grundsätze für Diagnostik und Antibiotika-Therapie
unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten
Krankheitserregern empfehlen.
Die Krankenhäuser werden verpflichtet, den Verbrauch von Antibiotika zu
erfassen und zu bewerten, um die Prävention resistenter Erreger zu
verbessern.
Empfehlungen zur Infektionshygiene werden verbindlich
Die Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen werden ausdrücklich dazu verpflichtet, die nach dem Stand
der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen zur
Infektionsvermeidung und gegen resistente Erreger durchzuführen. Die
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention (KRINKO) und die Empfehlungen der neuen Kommission
ART beim Robert Koch-Institut werden als der dafür geltende Standard
geregelt. Die Empfehlungen sind unter Berücksichtigung aktueller
infektionsepidemiologischer Auswertungen stetig weiterzuentwickeln.
Mehr Transparenz, Qualität und Wettbewerb bei Hygiene und Versorgung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird verpflichtet, in seinen
Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung
der Hygienequalität vorzugeben. Darin sollen vor allem Kriterien zur
Messung der Hygienequalität festgelegt werden, die eine Bewertung und
Vergleichbarkeit der Hygienesituation in den Krankenhäusern ermöglichen.
Die Ergebnisse werden in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser
aufgenommen. Dann können sich Patientinnen und Patienten gezielt über
die Hygienequalität in einzelnen Krankenhäusern informieren.
Darüber hinaus wird die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und
Krankenkassen beauftragt, eine sachgerechte Abrechnungs- und
Vergütungsregelung für die ambulante Therapie (Sanierung) von
Patientinnen und Patienten mit einer MRSA-Infektion oder MRSA-Besiedlung
sowie für die diagnostische Untersuchung von Risikopatientinnen und
-patienten mit Wirkung zum 1. Januar 2012 zu verein-baren.
Überprüfung der Wirkung des Gesetzes bei der Verbesserung der Infektionshygiene
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der hygienebezogenen Bestimmungen des
Gesetzes legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 31.
Dezember 2014 einen Bericht vor, den das Robert Koch-Institut mit
unabhängigen Experten erstellt.
Das Gesetz enthält - neben der Verbesserung der Hygienestandards -
weitere Neuregelungen zur besseren Versorgung der Patientinnen und
Patienten und zur Qualitätssicherung in der Pflege, u.a.:
Schiedsstellenlösung bei der Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen
Die Partner der Pflege-Transparenzvereinbarungen müssen bisher ihre
Entscheidungen einstimmig fassen. Erfahrungen haben gezeigt, dass es
notwendig ist, einen Mechanismus zur Konfliktlösung zu verankern. Mit
dieser Aufgabe wird die Schiedsstelle betraut. Diese Weiterentwicklung
der PflegeTransparenzvereinbarungen dient dazu, die Qualität in
Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
Beteiligung der privaten Krankenversicherung an Prüfungen der Pflegequalität
Die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an den
Qualitätsprüfungen in der Pflege wird gesetzlich geregelt. Die
Landesverbände der Pflegekassen haben danach jährlich zehn Prozent der
Prüfaufträge an den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung zu
vergeben.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
http://www.bmg.bund.de
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