Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Das
Müttergenesungswerk begrüßt den gestrigen Entschließungsantrag des
Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages als richtigen und
wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zu einer grundsätzlichen Änderung
der Bewilligungspraxis der Krankenkassen für Mütter- und
Mutter-Kind-Kurmaßnahmen.
Kuratoriumsvorsitzende Marlene Rupprecht, MdB, erklärt: "Wieder
besteht fraktionsübergreifend Einigkeit darin, dass Mütter durch die
Kurmaßnahmen gestärkt werden sollen und dieser Wille auch von den
Krankenkassen umgesetzt werden muss. Deshalb freuen wir uns über die
klaren Worte im Entschließungsantrag des Ausschusses. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein erster richtiger und wichtiger
Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen durch
die Krankenkassen.
Allerdings fehlen bisher völlig kurzfristige Maßnahmen, die die
Krankenkassen in die Pflicht nehmen. Seit Bekanntwerden des
Prüfberichtes des Bundesrechnungshofes zum Verhalten der Krankenkassen
hat es keinerlei Veränderungen in den Ablehnungen der Kuranträge von
Müttern gegeben, obwohl die Kassen natürlich sofort die bestehenden
gesetzlichen Regelungen anwenden könnten. Da sie dies allerdings nicht
tun, bedarf es dringend kurzfristiger Kontrollen durch Politik und
Aufsichtsgremien. Insbesondere das Bundesgesundheitsministerium ist hier
in der Pflicht. Außerdem sollten auch die vorgeschlagenen gesetzlichen
Änderungen im Interesse der Mütter nicht außer Acht gelassen werden.
Denn die Mütter und die Einrichtungen sind in Not und brauchen
kurzfristige Hilfen!"
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29
Kontakt
Pressekontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de
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