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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
HÖCHSTES EUROPÄISCHES GERICHT LIEFERT ARGUMENTE GEGEN PID
Brüssel - Der Generalanwalt
beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat in einem aktuellen
Schlussantrag bekräftigt, dass nach Europarecht dem menschlichen Embryo
ab dem Zeitpunkt der Befruchtung Menschenwürde zukommt. Auf diesen
Sachverhalt wies der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion
im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten) Dr. Peter Liese im
Vorfeld zur Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik im Deutschen
Bundestag hin. Bei dem Verfahren am Europäischen Gerichtshof geht es um
die Frage, ob menschliche Embryonen patentierbar sind. Der deutsche
Forscher Brüstle vertritt mit seinen Anwälten die Position, dass ein
Ausschluss von der Patentierbarkeit erst ab dem 14. Tage d. h. nach der
Einnistung in die Gebärmuter gilt. Der Generalanwalt hat aber in seinem
Plädoyer das Gegenteil festgestellt.
"In der überwiegenden Mehrheit der Fälle folgt das Gericht den
Schlussanträgen des Generalanwalts. Bei dem Urteil geht es zwar nicht um
Präimplantationsdiagnostik. Trotzdem bedeutet das Dokument des
Generalanwaltes einen wichtigen Einschnitt in der Europäischen
Rechtsgeschichte. Entgegen der Behauptung von einigen Befürworter der
PID ist die Position, dass der menschliche Embryo ab der Befruchtung
schutzwürdig ist, keineswegs absurd. Der Generalanwalt des höchsten
Europäischen Gerichtes vertritt diese Position und ich bin optimistisch,
dass der Gerichtshof dieser Argumentation folgen wird. Dies ist ein
wichtiges Argument für die Debatte am Donnerstag im Bundestag", so
Liese, der am Institut für Humangenetik in Bonn promoviert hat.
Liese wies außerdem darauf hin, dass der Antrag, der im Bundestag bisher
die meisten Unterstützer hat (Flach-Hintze) PID in Deutschland auch für
Krankheiten zulassen würde, bei denen Pränataldiagnostik erst vor
kurzem verboten wurde. "Aus guten Gründen hat der Bundestag nach langer
Debatte mit großer Mehrheit vor kurzem beschlossen, dass eine
vorgeburtliche Diagnostik nicht möglich ist, wenn die Krankheit nach
ärztlicher Erkenntnis erst nach dem 18. Lebensjahr auftritt
(spätmanifeste Erkrankung genannt). Für diese Anwendung soll PID aber
nach dem Antrag Flach-Hintze möglich sein. Ich hoffe, dass auch
diejenigen, die PID nicht für grundsätzlich inakzeptabel halten über
diesen Punkt noch einmal nachdenken und sich daher einem anderen Antrag
anschließend, so Peter Liese abschließend.
Kontakt
Dr. med. Peter Liese
Mitglied des Europäischen Parlaments
Büro Brüssel
Tel. +32-2-28 45981
Fax +32-2-28 49981
Europäisches Parlament ASP 10 E 158
B- 1047 Bruxelles
E-Mail neu: peter.liese@europarl.europa.eu
http://www.europarl.europa.eu
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