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  • 07.07.2011 – Votum des Bundestages zu PID darf nicht Startschuss für Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes sein
    07.07.2011 – Votum des Bundestages zu PID darf nicht Startschuss für Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes sein
    GESUNDHEIT – EMBRYONEN PATENTIEREN Berlin - Sehr enttäuscht zeigte sich der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP - Chr...

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ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


FORSCHER WOLLEN EMBRYONEN PATENTIEREN

Votum des Bundestages zu PID darf nicht Startschuss für Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes sein

 

Berlin  -  Sehr enttäuscht zeigte sich der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP - Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese über das Votum des Deutschen Bundestages zur PID. "PID bedeutet menschliches Leben anhand genetischer Kriterien auszusortieren. PID ist keine menschenfreundliche Methode und garantiert auch kein gesundes Kind. In den meisten Fällen (85 Prozent pro Behandlung) verläuft die Behandlung erfolglos, u. a. auch mit Fehlgeburten. Ich hoffe sehr, dass die Entscheidung des Bundestages nicht der Startschuss für die Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes war. Einige Befürworter der PID nutzen Argumente, z. B. "ist doch nur ein Zellhaufen", die auch in anderen Bereichen zu gravierenden Konsequenzen führen können. So vertreten zum Beispiel die Anwälte des deutschen Forschers Oliver Brüstle vor dem Europäischen Gerichtshof die Auffassung, dass man die Embryonen vor dem 14. Tag auch patentieren lassen kann. Das ist meiner Meinung nach gegen das Europäische Recht und ich denke, dass auch der Europäische Gerichtshof so entscheiden wird. Das einzig Gute an der PID-Diskussion ist, dass von allen Seiten darauf hingewiesen wird, dass Abtreibung ethisch problematisch ist und auch für die Frau eine große Belastung bedeutet. Wir müssen dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, nämlich, dass auch menschliches Leben vor der Geburt zu schützen ist, besser gerecht werden; durch Hilfe und Beratung aber auch indem man das Arzthaftungsrecht ändert. Die Rechtsprechung, dass ein Kind ein Schaden ist, muss korrigiert werden", so Liese, der vor seiner Wahl ins Europäische Parlament in einer Kinderklinik gearbeitet hat.

Kontakt
Dr. med. Peter Liese
Mitglied des Europäischen Parlaments
Büro Brüssel
Tel. +32-2-28 45981
Fax +32-2-28 49981
Europäisches Parlament ASP 10 E 158
B- 1047 Bruxelles
E-Mail neu: peter.liese@europarl.europa.eu
http://www.europarl.europa.eu 

 

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