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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Saarbrücken - Die
saarländische Landesregierung hat heute eine Verordnung zur Einführung
einer Meldepflicht für Borreliose beschlossen. Das Saarland hat damit,
gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, als erstes westdeutsches Bundesland von
der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Meldepflicht zu erweitern.
Gesundheitsminister Georg Weisweiler: „Für das Saarland liegen keine
verlässlichen Zahlen bezüglich der Häufigkeit von
Borreliose-Erkrankungen vor. Die Meldepflicht soll helfen, auch im
Saarland zukünftig an detaillierte Zahlen zu gelangen."
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht derzeit keine bundesweite
Meldepflicht für Lyme-Borreliose vor. Nur die sechs östlichen
Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen übermitteln seit 1991 die Neuerkrankungen
an das Robert-Koch-Institut. Seit Beginn der Übermittlung von
Borreliose-Fällen hat die Zahl der durch die sechs östlichen
Bundesländer an das RKI übermittelten jährlichen Neuerkrankungen
zugenommen. In Deutschland erkranken schätzungsweise 0,3 - 1,4 % der
Menschen, die von einer Zecke gestochen wurden, an einer
Lyme-Borreliose.
Zusätzlich zu der nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes bestehenden
Meldepflicht für meldepflichtige Erkrankungen sind dem zuständigen
Gesundheitsamt dann auch die Erkrankungen an und der Tod durch
Borreliose zu melden. „Die Einführung einer Meldepflicht ist ein
wichtiger Schritt, um ein epidemiologisches Bild der
Borrelien-Infektionen und der Krankheit Lyme-Borreliose zu bekommen", so
Minister Weisweiler. „Besonders für die Präventionsarbeit werden
weitere Aufschlüsse über das regionale Erkrankungsrisiko benötigt. Wir
hoffen, durch die Meldepflicht potentielle Risikogebiete näher
identifizieren zu können, um gezielter Präventions- und Schutzmaßnahmen
ergreifen zu können."
Hintergrund:
Der beste Schutz vor Borreliose ist und bleibt der Schutz vor
Zeckenstichen. Zecken halten sich vor allem in bodennaher Vegetation mit
feuchtem Mikroklima auf (hohes Gras, Kraut, Strauchwerk, Farne), aber
auch in Wäldern (besonders Laubwäldern). Gärten können „zeckenfeindlich"
gestaltet werden, indem zum Beispiel der Rasen kurz gehalten wird. Das
Tragen von Kleidung, die möglichst viel Körperfläche bedeckt und an den
Hand- und Fußgelenken geschlossen ist (langärmelige Hemden und Hosen,
Socken über die Hosen ziehen, festes Schuhwerk), erschweren den Zecken
den Zugang. Gründliches Absuchen des ganzen Körpers und der Kleidung
(insbesondere bei Kindern) nach Zecken und ein rasches Entfernen
verringern das Risiko einer Infektion.
Kontakt
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Ursulinenstraße 8-16
66111 Saarbrücken
Tel.: (0681) 501 3110
Fax: (0681) 501 5048
Email: n.scharfenberg@gesundheit.saarland.de
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