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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
RABATTVERTRÄGE BEI ARZNEIMITTELN
Düsseldorf - Patienten, die
gute Erfahrungen mit einem Arzneimittel gemacht haben, verzichten nur
ungern auf ihr bewährtes Medikament. Die Umstellung auf ein anderes,
kostengünstigeres Präparat - etwa bei Bluthochdruck oder Diabetes - kann
ihnen jedoch plötzlich blühen. Um Kosten zu sparen, vereinbaren viele
gesetzliche Krankenkassen mit einzelnen Pharma-Unternehmen einen
Preisnachlass auf bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Apotheker sind gehalten, die Medikamente des Vertragspartners, die die
benötigten identischen Wirkstoffe enthalten, an die Krankenversicherten
abzugeben. „Der Austausch eines vertrauten Medikaments ist zwar
ärgerlich, aber meist unproblematisch", beruhigt die
Verbraucherzentrale NRW verunsicherte Patienten. Sie erklärt, welche
Risiken und Nebenwirkungen bei Rabattverträgen zu Arzneimitteln zu
beachten sind:
Vor- und Nachteile: Meist handelt es sich bei den abgegebenen
Arzneimitteln um preisgünstigere Nachahmerpräparate. Diese „Generika"
enthalten die gleichen Wirkstoffe wie die Original-Präparate.
Allerdings werden die Mittel unter einem anderen Namen und in einer
anderen Verpackung angeboten. Für alle Arzneimittel - also auch für
Generika - gilt, dass ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
den arzneimittelrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen.
Möglicherweise gibt's bei einem Medikamentenwechsel jedoch Unterschiede
in Form und Farbe sowie bei den Konservierungs- und Geschmacksstoffen.
Patienten, die zum Beispiel wissen, dass sie auf bestimmte Inhaltsstoffe
allergisch reagieren, müssen beim Austausch eines Medikaments auf diese
Faktoren achten und diese mit ihrem Arzt abklären.
Ausnahmen: Denn trotz eines bestehenden Rabattvertrages kann der
behandelnde Arzt in begründeten Ausnahmefällen - falls medizinische
Gründe dagegen sprechen - einen Wechsel des Arzneimittels gegen ein
wirkstoffgleiches ausschließen, indem er dies auf dem ausgestellten
Rezept vermerkt. Falls erst nach der Einnahme des neuen Arzneimittels
Unverträglichkeiten auftreten, sollten Patienten erneut ihren Arzt
aufsuchen. Wird hierbei eine Unverträglichkeit festgestellt, kann in
diesem Fall ein Austausch des bislang gut verträglichen Präparats durch
einen Vermerk auf dem Rezept ebenfalls ausgeschlossen werden. In
Sonderfällen - etwa wenn das verordnete Rabattarzneimittel nicht
verfügbar ist - können Apotheken ein anderes Medikament abgeben.
Kostenerstattung als Alternative: Seit Anfang des Jahres haben Patienten
in der Apotheke auch die Möglichkeit, ein anderes als das
Rabattarzneimittel ihrer Krankenkasse zu wählen, wenn sie bereit sind,
für die Mehrkosten aufzukommen. Die Abrechnung erfolgt in Form der
Kostenerstattung. Das bedeutet, Patienten müssen das gewünschte
Medikament in der Apotheke zunächst bezahlen. Bei Vorlage der Quittung
erstattet ihre Krankenkasse jedoch lediglich den Kassenanteil zurück.
Wer sich trotz drohender Mehrkosten für ein Arzneimittel nach diesem
Modell und gegen das rabattierte Präparat entscheidet, sollte sich
vorab bei seiner Krankenkasse über die Höhe des Eigenanteils
informieren. Denn bei den einzelnen Kassen gelten völlig
unterschiedliche Erstattungsregeln.
Mehr Beratungsbedarf bei Patienten: Da die Regelungen zur Abgabe von
verschreibungspflichtigen Medikamenten unübersichtlich und verwirrend
sind, haben viele Patienten einen höheren Beratungsbedarf. Deshalb
sollten Apotheker und Ärzte ihre Kundschaft möglichst genau über
Risiken und Nebenwirkungen bei der Verschreibungspraxis von Medikamenten
informieren. Patienten sollten sich auch nicht scheuen, gezielt beim
Arzt oder ihrer Kasse nachzufragen.
Weitere Informationen rund um rabattierte Arzneimittel gibt's im Internet unter http://www.vz-nrw.de
Eine persönliche Beratung über rechtliche Fragen zu diesem und anderen
Themen bietet die Verbraucherzentrale NRW in 22 Beratungsstellen an.
Kontaktadressen und Kosten unter http://www.vz-nrw.de
Kontakt
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
Mintropstraße 27
D 40215 Düsseldorf
http://www.vz-nrw.de
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