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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Millionen gesetzlich
krankenversicherte Patienten müssen seit Monatsanfang mit Aufzahlungen
für rezeptpflichtige Arzneimittel rechnen. Grund dafür sind neue
Erstattungshöchstbeträge der Krankenkassen. Für mehr als 2.000
Medikamente haben die Kassen so genannte Festbeträge neu definiert.
Liegt der tatsächliche Preis des Arzneimittels darüber, müssen Patienten
die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Rund 700 Arzneimittel sind
nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) betroffen.
Die Aufzahlungen sind zusätzlich zu den gesetzlichen Zuzahlungen - 5 bis
10 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel - zu leisten. „Für manche
Patienten sind schon die Zuzahlungen schwer zu schultern", sagt
DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wenn noch Aufzahlungen dazukommen, ist
für viele Menschen das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich kann den
Patienten nur raten, sich in der Apotheke über preiswertere
Alternativpräparate zu erkundigen. Der Apotheker wird im Einzelfall
prüfen, ob ein Austausch überhaupt möglich ist und Sinn macht - nach
pharmazeutischen Kriterien."
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat die
Festbeträge für neun Festbetragsgruppen festgesetzt. Darunter sind
Arzneimittel die bei Schlafstörungen und Atemwegserkrankungen angewendet
werden sowie zur Behandlung von Depressionen, der Parkinsonschen
Krankheit und des Prostatakarzinoms. Die Beschlüsse führen nach
GKV-Angaben zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 260 Mio. Euro pro
Jahr.
Während die gesetzlichen Zuzahlungen von den Apotheken an die GKV
komplett überwiesen werden müssen, fließen die Aufzahlungen an
Großhändler und Pharmahersteller. Die Pharmahersteller können ihre
Preise zum 1. und 15. eines jeden Monats ändern, um sie z.B. an den
Festbetrag anzupassen. Derzeit unterliegen mehr als 31.000 Arzneimittel
einem Festbetrag. Davon sind etwa 5.800 Medikamente komplett
zuzahlungsbefreit, weil ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem
entsprechenden Festbetrag liegt.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de
Kontakt
Christian Splett
Pressereferent
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 137
Mail: c.splett@abda.aponet.de
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