Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Monitoring-Stelle
zur UN-Behindertenrechtskonvention hat am 30. Juni 2011 die
Auftaktveranstaltung zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ausgerichtet.
Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der
Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August
vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CPRD-Ausschuss
geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für
eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen
nichtstaatlichen Organisationen zu legen.
"Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zeigt, dass die Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonevention in Deutschland kein Selbstläufer
ist", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle am
Donnerstag in Berlin. Weitere gemeinsame Strategien und Allianzen
innerhalb der Zivilgesellschaft seien nötig, um den Rechten von Menschen
mit Behinderungen in Deutschland den erforderlichen Stellenwert in der
Politik zu verschaffen. "Daher begrüße ich die bevorstehende Gründung
einer Allianz zur Parallelberichterstattung, die nicht mit
einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann", so Aichele.
Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in
Genf haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht, eigenständige
oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder
"Alternativberichte" zu verfassen und vorzulegen. Deutschland muss als
Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig in
regelmäßigen Abständen dem CRPD-Ausschuss Staatenberichte vorlegen. Die
Berichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine durch den
Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen umgesetzt hat. Sie
werden im CPRD-Ausschuss geprüft und kommentiert. Der Parallelbericht
aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss eine wichtige
Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention
beurteilen zu können.
Theresia Degener, deutsches Mitglied im CPRD-Ausschuss, begrüßte
ebenfalls den Zusammenschluss der behindertenpolitischen Organisationen
zu einer Allianz, die sich die Erstellung eines Parallelberichtes zum
Ziel gesetzt hat. Dadurch werde der nationale Dialog über die Umsetzung
der Behindertenrechtskonvention gefördert, betonte Degener. "Dieser
Dialog ist mindestens so wichtig wie der konstruktive Dialog in Genf
zwischen unserem Ausschuss und den deutschen Regierungsvetretern."
Die Auftaktveranstaltung bot 120 Teilnehmenden die Gelegenheit, sich
grundsätzlich über die Parallelberichterstattung im Zusammenhang mit der
UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren. Die Erfahrungsberichte
der NGO-Zusammenschlüsse WSK-Allianz und CEDAW-Allianz sowie
beispielsweise der Vortrag von Theresia Degener gaben Einblicke in die
CPRD-Ausschussarbeit sowie in das Verfahren zur Erstellung eines
Berichtes.
Die Monitoring-Stelle stellte auf der Veranstaltung zudem ihre
Handreichung "Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen" vor. Sie enthält wichtige
Informationen zur Erstellung des Parallelberichts und zum Verfahren der
Übermittlung an den CPRD-Ausschuss. Download: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de
Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird NETZWERK ARTIKEL 3 -
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V. die
Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft koordinieren.
Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im
Deutschen Behindertenrat sind.
Kontakt
Geschäftsstelle für die Koordination: NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.
Website: http://www.netzwerk-artikel-3.de
E-Mail: brk.allianz@googolemail.com
Pressekontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 25 93 59 - 14, Mobil 01 60 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
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