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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
DEN KRANKENKASSEN DROHEN ZUSÄTZLICHE BELASTUNGEN IN MILLIARDENHÖHE DURCH DEN BUND
Stuttgart - Im Vorfeld der
Gesundheitsministerkonferenz am 30. Juni in Frankfurt hat
Gesundheitsministerin Katrin Altpeter auf drohende Kostenbelastungen der
Krankenkassen in Milliardenhöhe hingewiesen. Nach aktuellen
Berechnungen drohen den gesetzlichen Krankenkassen bis zu drei
Milliarden Euro Zusatzkosten durch das "Versorgungsgesetz" des Bundes.
Nach der bisherigen Finanzierungslogik von FDP und CDU müssten diese
Kostensteigerungen allein von den Versicherten über Zusatzbeiträge
bezahlt werden, so die Ministerin. "Dies ist unsozial und ungerecht", so
Altpeter weiter. "Ich werde mich deshalb bei der
Gesundheitsministerkonferenz gegen diese Teile des Gesetzes mit aller
Macht zur Wehr setzen."
Beim Versorgungsgesetz des Bundes geht es im Kern um eine auch von
Baden-Württemberg grundsätzlich unterstützte und überfällige Reform der
ärztlichen Bedarfsplanung. Hier sollen künftig kleinräumigere und
stärker an den regionalen Bedürfnissen ausgerichtete Lösungen möglich
sein. Die Länder sollen zudem mehr Einflussmöglichkeiten auf diese
Bedarfsplanung erhalten und dadurch auch eine sinnvolle
Steuerungsfunktion wahrnehmen können. Nach den Worten von
Gesundheitsministerin Altpeter wurde dieser Teil des Gesetzes in einer
gemeinsamen Kommission mit den Ländern verhandelt und wird auch von
Baden-Württemberg nicht in Frage gestellt.
Sie sei nun aber sehr enttäuscht, sagte Altpeter, dass jetzt im
Gesetzentwurf viele Regelungen enthalten seien, über die in der
gemeinsamen Kommission mit den Ländern überhaupt nicht gesprochen worden
sei.
Ministerin Altpeter: „Anstatt mit dem Gesetz auch die dringenden
Reformen bei der ärztlichen Aus- und Weiterbildung anzupacken, werden
nun von Bundesgesundheitsminister Bahr Vorschläge aus dem Hut gezaubert,
die in erster Linie mehr Geld kosten, wenig bringen und allein die
Versicherten finanziell in unzumutbarer Weise belasten."
Als Beispiele nannte die Ministerin Satzungsleistungen der
Krankenkassen, die über die Regelversorgung für alle Versicherten
hinausgehen, den Bereich der spezialärztlichen Leistungen für seltene
Erkrankungen, wie beispielsweise Tuberkulose, Mucoviszidose oder
Multiple Sklerose, und die Veränderungen bei der Vergütung der Ärzte und
Zahnärzte.
Kontakt
Helmut Zorell
- Pressesprecher -
Tel.-Nr.: 0711/123-3549
Mobil: 0170 910 48 44
FAX-Nr.: 0711/123-3996
E-Mail: helmut.zorell@sm.bwl.de
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