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  • 30.06.2011 – Versorgungsgesetz: Noch Nachbesserungsbedarf beim Referentenentwurf des Bundes
    30.06.2011 – Versorgungsgesetz: Noch Nachbesserungsbedarf beim Referentenentwurf des Bundes
    GESUNDHEIT – PRESSEMITTEILUNG Saarbrücken - Bei der heutigen Gesundheitsministerkonferenz in Frankfurt stand auch das Versorgungsgesetz auf der Tagesordnung. Die Länder...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


PRESSEMITTEILUNG

Versorgungsgesetz: Noch Nachbesserungsbedarf beim Referentenentwurf des Bundes

 

Saarbrücken  -  Bei der heutigen Gesundheitsministerkonferenz in Frankfurt stand auch das Versorgungsgesetz auf der Tagesordnung. Die Länder begrüßen, dass der Bund den Ergebnissen und Empfehlungen der Kommission zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung weitestgehend entsprochen hat und zeitnah einen Referentenentwurf vorgelegt hat.

Allerdings, so der saarländische Gesundheitsminister Georg Weisweiler, gäbe es noch Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der spezialärztlichen Versorgung nach §116b SGB V: „Vor allem die Befreiung dieser Leistung von jeglicher Mengensteuerung und Bedarfsplanung birgt die Gefahr, dass die gemeinsamen Bemühungen durch Einrichtung eines sektorenübergreifenden Gremiums zur Versorgungsplanung, die Angebote und Leistungen der Sektoren besser zu koordinieren, durch diese Entscheidung konterkariert werden könnten. Die Regelungen sind in der vorgelegten Fassung des Referentenentwurfs nicht sinnvoll umsetzbar und mit erheblichen Kosten-Risiken für die Krankenkassen verbunden.

Hintergrund:
Gemäß dem derzeit geltenden § 116b SGB V sind zugelassene Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung von hoch spezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen berechtigt. Die Berechtigung wird auf Antrag des Krankenhausträgers erteilt, wenn und soweit das Krankenhaus im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes unter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation dazu bestimmt worden ist. Die Zulassung bzw. Berechtigung wird durch die Bundesländer bzw. die zuständigen Landesbehörden erteilt. Das Zulassungsverfahren ist in allen Ländern nicht nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeit- und Arbeitsaufwand für alle an der Abstimmung Beteiligten verbunden, sondern auch mit einem hohen Klagerisiko behaftet.

Die nächste Gesundheitsministerkonferenz findet am 27./28. Juni 2012 in Saarbrücken statt, da das Saarland für 2012 den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz inne hat. Minister Weisweiler lädt seine Länderkolleginnen und -kollegen herzlich zu dieser 85. GMK ein.

Kontakt
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Ursulinenstraße 8-16
66111 Saarbrücken

Tel.: (0681) 501 3110
Fax: (0681) 501 5048
Email: n.scharfenberg@gesundheit.saarland.de
http://www.gesundheit.saarland.de

 

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