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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bonn - In der letzen Zeit hat
es von verschiedenen Seiten Forderungen gegeben, die Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen auszuzahlen.
Hierzu erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes Dr.
Maximilian Gaßner: „Der Gesundheitsfonds ist kein Investmentfonds und
das Bundesversicherungsamt keine Sparkasse, wie fälschlicherweise
behauptet wurde. Der Gesundheitsfonds ist so konstruiert, dass die
liquiden Finanzmittel nicht dauerhaft auf dem Konto des Gesundheitsfonds
gehortet werden. Vielmehr wird die Liquiditätsreserve zu Beginn eines
jeden Auszahlungsturnus vollständig den Krankenkassen zur Verfügung
gestellt. Die monatlichen Zuweisungen können dadurch vorzeitig geleistet
werden. Dadurch profitieren die Krankenkassen unmittelbar vom
wirtschaftlichen Aufschwung. Außerdem muss der Gesundheitsfonds nicht
mehr wie in der Vergangenheit auf vorgezogene Bundesmittel oder Darlehen
des Bundes zurückgreifen. Dadurch wird der Steuerzahler entlastet."
Ausdrücklich wies Gaßner nochmals darauf hin, dass aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds künftig auch der Sozialausgleich
für Geringverdiener und die Zusatzbeiträge für die Empfänger von
Arbeitslosengeld II finanziert werden müssen. Zudem sei zu
berücksichtigen, dass sich für den Gesundheitsfonds im Jahr 2009
insbesondere aufgrund konjunkturbedingter Einnahmeausfälle ein Defizit
in Höhe von ca. 2,5 Mrd. Euro ergeben habe. „Maßnahmen mit kurzfristigen
Finanzierungszielen zu Lasten der Liquiditätsreserve können nicht
absehbare Wirkungen in den Folgejahren haben", warnte Gaßner.
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PRESSESPRECHER Tobias Schmidt
HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
TEL +49 (0) 228 619 - 1945
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