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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
FINKE FORDERT ÄNDERUNG DES ZENSUSGESETZES
Hannover - In der Europäischen
Union findet im Jahr 2011 ein Zensus, also eine Volkszählung statt. In
Deutschland wird dieser Zensus als registergestütztes Verfahren
durchgeführt. Durch die Lobetalarbeit Celle e.V. und den Parzivalhof in
Ottersberg ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
darauf aufmerksam gemacht worden, dass § 18 Abs. 5 des Zensusgesetzes
festlegt, dass die Einrichtungsleitung für alle in der Einrichtung
lebenden Personen auskunftspflichtig ist.
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke,
kritisiert, dass diese Regelung ein Rückfall hinter 25 Jahre moderner
selbstbestimmter Behindertenpolitik bedeutet. In vielen
Wohneinrichtungen wurde in den letzten Jahren daran gearbeitet, die
Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken, ihnen die Chance zur
eigenen Entscheidung zu geben und sich selbst als Persönlichkeit mit
unveräußerlichen Menschenrechten in der Gesellschaft zu bewegen. Dieser
Weg wurde zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention noch einmal
ausdrücklich bestätigt.
„Ich halte es für problematisch, dass dieser Ansatz nunmehr aus
Praktikabilitätsgründen beim Zensus 2011 nicht eingehalten werden soll.
Ich bin der Überzeugung, dass die Menschen selbst, und nur wo dies nicht
möglich ist, die Betreuerinnen und Betreuer befragt werden müssen", so
Finke.
„Ich bitte die Einrichtungsträgerinnen und -träger, mit ihren
Bewohnerinnen und Bewohnern über diese Vorschrift zu informieren und den
behinderten Menschen selbst die Entscheidung zu überlassen, ob der
Träger für sie Auskunft geben soll oder nicht", so Finke weiter.
Für den Fall, dass die Menschen dies nicht wünschen, sei die Erhebung bei diesen Menschen direkt durchzuführen.
„Mir ist sehr bewusst, dass dieses Verfahren zwar gegen das Zensusgesetz
verstoßen könnte, aber nach meiner Auffassung verstößt das Zensusgesetz
auch gegen den Geist des Behindertengleichstellungsgesetzes, des
Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes und insbesondere
gegen die UN-Behindertenrechtskonvention", so Karl Finke abschließend.
Kontakt:
Thomas Spieker
Pressesprecher
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 4057
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