Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bonn - Aktuell wird wiederum
verstärkt die Nachricht verbreitet, dass es ab dem 30. April 2011 ein
Verkehrsverbot für Arzneipflanzen und Naturheilmittel gebe. Der
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) stellt hierzu heute
(28.04.2011) in Bonn folgendes klar:
Die Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel (2004/24/EG)
beschreibt die Anforderungen an die Registrierung traditioneller
pflanzlicher Arzneimittel. Sie ist bereits im September 2005 in
deutsches Recht implementiert worden und hat ihren Ausdruck in den neuen
§§ 39a-d Arzneimittelgesetz (AMG) gefunden. Das neue
Registrierungsverfahren (§ 39a AMG) bezieht sich auf Fertigarzneimittel.
In der Tat gibt es in der Richtlinie eine Übergangsfrist bis April 2011,
innerhalb derer die pflanzlichen Produkte in den EU-Mitgliedstaaten an
die neuen Regelungen anzupassen sind, sonst verlieren sie ihre
Verkehrsfähigkeit. Das ist insbesondere wichtig in z.B. in
Großbritannien, wo sich seit Jahrzehnten viele pflanzliche Zubereitungen
als Arzneimittel im Markt befinden, und zwar "unlicensed", ohne
Überprüfung, z.B. auch TCM-Produkte und andere mehr.
In Deutschland ist die Situation ganz anders. In Deutschland hat es
schon immer eine Zulassungspflicht für Arzneimittel und damit auch für
pflanzliche Arzneimittel gegeben. Als Ausnahme wurden die Produkte, die
die ganz hohen Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis nicht geschafft
haben, seit 1994 „traditionell" nach §109a AMG nachzugelassen.
Für bisher bereits nach §109a-AMG nachzugelassene pflanzliche
Arzneimittel waren die Arzneimittel-Hersteller verpflichtet, bis Ende
Dezember 2008 einen Registrierungsantrag zu stellen, sonst verliert das
Produkt nach dem 30. April 2011 seine Verkehrsfähigkeit (§ 141 Abs. 14).
Solange ein solcher Antrag nicht negativ beschieden wird, bleibt das
Produkt im Markt. Die Hersteller haben entsprechend reagiert und für
ihre bislang schon als Arzneimittel nachzugelassenen/registrierten
Produkte die Unterlagen eingereicht oder auch ggf. nach eigener
unternehmerischer Entscheidung darauf verzichtet.
Kontakt
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
Ubierstr. 71-73
53173 Bonn
Ansprechpartner:
Stephan David Küpper
Telefon: (0228) 95745-23
Fax: (0228) 95745-90
Mail: kuepper@bah-bonn.de
http://www.bah-bonn.de
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Unternehmensinformation: http://www.pharmarisk.de/impressum
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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