ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 20.04.2011 – VG Hannover: Beihilfe bei kieferorthopädischer Behandlung eines Erwachsenen?
    20.04.2011 – VG Hannover: Beihilfe bei kieferorthopädischer Behandlung eines Erwachsenen?
    GESUNDHEIT – GERICHTSURTEIL In seinem Urteil vom 24.03.2011 hat sich das Verwaltungsgericht (VG) Hannover (13 A 5395/10) mit der Beihilfefähigkeit von kieferorthopädis...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


GERICHTSURTEIL

VG Hannover: Beihilfe bei kieferorthopädischer Behandlung eines Erwachsenen?

 

In seinem Urteil vom 24.03.2011 hat sich das Verwaltungsgericht (VG) Hannover (13 A 5395/10) mit der Beihilfefähigkeit von kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen bei einem Erwachsenen befasst.

In dem konkreten Fall begehrte eine Beamtin Beihilfe für Aufwendungen einer kieferorthopädischen Behandlung. Die Beihilfestelle holte ein Gutachten eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie ein. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass eine kieferorthopädische Therapie medizinisch indiziert sei, aber keine schwere Kieferanomalie vorliege, die einer kombinierten kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Behandlung bedürfe. Daraufhin wurde im Juli 2010 seitens der Beihilfestelle eine Anerkennung der Behandlungskosten als beihilfefähig abgelehnt.

Die Entscheidung:

In seinem Urteil kommt das VG Hannover zu dem Schluss, dass vorliegend die Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen zu Recht abgelehnt worden sind. Die Beamtin habe ihr 18. Lebensjahr vollendet, wobei nach den maßgeblichen Beihilfevorschriften Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann beihilfefähig seien, wenn eine so schwere Kieferanomalie vorliege, dass eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich sei. Dies sei nicht der Fall. Ein chirurgischer Eingriff sei vorliegend nicht erforderlich gewesen. Eine über den eindeutigen Wortlaut der Beihilfevorschrift hinausgehende erweiternde Auslegung sei nicht möglich. Die Einschränkung der Beihilfefähigkeit von kieferorthopädischen Leistungen sei auch grundsätzlich nicht zu beanstanden. Bei der Beihilfe handele es sich nach ihrem Sinn und Zweck um eine in der Fürsorgepflicht wurzelnde, nur ergänzende Hilfeleistung des Dienstherrn. Der Beamte müsse wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe auch Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergäben. Die vorliegende Regelung trüge auch der allgemein bekannten Tatsache Rechnung, dass eine rein kieferorthopädische Behandlung in der Regel deutlich mehr Aussicht auf dauerhaften Erfolg biete, wenn sie zu einem möglichst frühen Lebenszeitraum durchgeführt werde, während bei kieferchirurgischen Eingriffen häufig erst die Wachstumsphase des Patienten abgewartet werden müsse.

RA Michael Lennartz

Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presseLink

Unternehmensinformation: http://www.pharmarisk.de/impressumLink

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichtenLink

 

Weitere Meldungen


RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de

DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.deLink

NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG - SOLCHE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.deLink

DETAILIERTE CHECKLISTE UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES DER APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle Fälle
http://www.aporisk.deLink

DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.deLink

All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.deLink

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.deLink

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.deLink

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.deLink

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de |

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken