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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Das
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zeigt gefährliche
Nebenwirkungen und gefährdet die Gesundheit, insbesondere von
Patientengruppen, die auf eine Dauerbehandlung angewiesen sind. Mit
dieser Warnung sind heute (14.4.2011) der Arzt Dr. Jürgen Bausch, der
Pharmazeut Prof. Dr. Hartmut Morck sowie die Erste Vorsitzende des
Epilepsie-Bundeselternverbands, Susanne Fey, in Berlin an die
Öffentlichkeit getreten.
Ursache seien Regelungen zur Förderung von Rabattverträgen, durch die
der Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel zum Jahreswechsel
erleichtert wurde. Betroffen davon seien unter anderem die 700.000
behandlungsbedürftigen Epilepsiekranken in Deutschland. Das
Behandlungsziel, bei Epilepsiepatienten dauerhafte Anfallsfreiheit zu
erreichen, werde durch die Substitution gefährdet. Die Fachleute
forderten daher die Krankenkassen auf, bei problematischen Wirkstoffen
auf Rabattverträge zu verzichten. Hilfreich wäre dazu eine entsprechende
Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses oder eine Klarstellung des
Bundesgesundheitsministeriums. Die geringen Einsparungen durch Rabatte
würden durch die Folgekosten für notwendige Akutbehandlungen mehr als
aufgewogen. Dies konnte durch gesundheitsökonomische Modellrechnungen
durch den Datendienstleister IMS gezeigt werden.
„Antiepileptika gehören laut einer Leitlinie der Deutschen
Pharmazeutischen Gesellschaft zu den problematischen Wirkstoffen, bei
denen eine Substitution kritisch ist", betonte Prof. Morck in Berlin.
Schon geringe Unterschiede in der Freisetzungsgeschwindigkeit des
Wirkstoffs, wie sie zwischen unterschiedlichen Herstellern auftreten,
könnten den Therapieerfolg, die oft jahrelange Anfallsfreiheit, zunichte
machen.
Der Ehrenvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dr. Jürgen
Bausch, appellierte an die behandelnden Ärzte, bei kritischen
Wirkstoffen den Arzneimittelaustausch auf Rezept zu untersagen. Dass
dies heute kaum geschehe, führte Bausch auf den bürokratischen Aufwand
und die Furcht vor dem Regress durch die Kassen zurück. „Man verzichtet
auf seine Verordnungshoheit, weil man sich Ärger mit Prüfverfahren
ersparen will", beklagte er. Ähnlich wird die Lage bei den Apothekern
eingeschätzt. Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden und der Bedrohung
durch Rückforderungen der Krankenkassen zu entgehen, nutzten sie nur
selten ihre Möglichkeit, so genannte „Pharmazeutische Bedenken"
gegenüber den Krankenkassen geltend zu machen.
Dr. Martin Zentgraf, Geschäftsführer des in der Epilepsietherapie
führenden Hamburger Arzneimittelunternehmens Desitin, beklagte daher,
„dass Ärzte und Apotheker unter den Rahmenbedingungen des AMNOG, der
Rabattverträge und des ökonomischen Drucks, dem sie von Seiten der
Kassen ausgesetzt sind, nur noch bedingt die Konstanz in der
medikamentösen Therapie der Epilepsie sicherstellen können."
Zentgraf bedauerte, dass die meisten Krankenkassen trotz der begründeten
Bedenken Epilepsietherapeutika nicht von Rabattausschreibungen
ausnehmen. „Die Kostenträger verhalten sich nicht sicherheitsbewusst."
Dem Bundesgesundheitsministerium riet er daher, sich ein Beispiel an
Norwegen zu nehmen, wo entsprechende Präparatewechsel bei gut
eingestellten Patienten grundsätzlich untersagt seien. „Es geht also
auch anders, Herr Rösler", betonte er.
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