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  • 08.05.2010 – Antrag auf Probe stellen
    08.05.2010 – Antrag auf Probe stellen
    GESUNDHEIT – RISIKOPRÜFUNG Auch trotz Vorerkrankungen kann man bei Lebens- und Krankenversicherungen an günstige Tarife kommen. Wer mit einem gesundheitlichen Problem L...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® News Gesundheit:


RISIKOPRÜFUNG

Antrag auf Probe stellen

 

Auch trotz Vorerkrankungen kann man bei Lebens- und Krankenversicherungen an günstige Tarife kommen.

Wer mit einem gesundheitlichen Problem Leib und Leben versichern will, muss oft mit saftigen Aufschlägen rechnen. Probeanträge helfen, das günstigste Angebot zu ermitteln.

Die Tarifkalkulation der Lebens- und Krankenversicherer basiert auf einem durchschnittlichen Risiko. Trägt der Antragsteller ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, ist daher eine Ablehnung des Versicherungswunsches möglich.

Manchmal bieten die Versicherer Ausschlüsse an, mit denen die Folgen einer bestimmten Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Häufiger werden indes Risikozuschläge erhoben. Kunden mit einem Handicap, zum Beispiel Bluthochdruck, können sich dann nur gegen einen Mehrbeitrag versichern.

Verbindliches Angebot anfordern

Beim Abschluss von Lebens- oder Krankenversicherungen empfiehlt es sich, bei mehreren Unternehmen mit einem Probeantrag ein verbindliches Angebot zu fordern. Das gilt insbesondere bei schwerwiegenden Vorerkrankungen.

Durch den Vermerk „Probeantrag" im Formular wird aus einem Antrag eine Anfrage. Dadurch wird verhindert, dass ungewollt mit mehreren Versicherern Verträge zustande kommen.

Expertenrat einholen

Noch unkomplizierter arbeiten viele Versicherungsmakler. Sie klären bei verschiedenen Versicherern für ihre Kunden die Annahmemöglichkeiten, ohne die Identität des Kunden offenzulegen. Der formelle Versicherungsantrag wird dann bei Einigung über den Vertragsabschluss nachgereicht.

Ganz gefährlich sind jedoch Mogeleien bei der Antragstellung. Falsche Angaben im Antragsformular können leicht dazu führen, dass das Unternehmen die Police kündigt oder im Schadenfall die Leistung verweigert.

(verpd) (ApoRisk)

 

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