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  • 24.03.2011 – Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz
    24.03.2011 – Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz
    GESUNDHEIT – PRESSEMITTEILUNG Berlin - Zum Beschluss des Kabinetts zur Familienpflegezeit erklärt die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestag...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


PRESSEMITTEILUNG

Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz

 

Berlin  -  Zum Beschluss des Kabinetts zur Familienpflegezeit erklärt die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Es ist zu begrüßen, dass sich die Regierung Gedanken über bessere Regelungen für pflegende Angehörige macht. Wir müssen pflegende Angehörige dringend entlasten. Das jetzt erlassene Gesetz zur Familienpflegezeit wird jedoch den Angehörigen kaum weiterhelfen. Es ist ein
zahnloser Tiger.

Zum einen lässt der Gesetzesentwurf einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit vermissen. Angehörige können ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber im Zweifelsfall nicht durchsetzen, sondern müssen auf dessen Kulanz hoffen.

Des Weiteren müssen die Angehörigen mit einer Versicherung das Ausfallrisiko für die Zeit nach der Familienpflege tragen. Die finanzielle Last eines Ausfallrisikos wird einseitig auf die Angehörigen abgewälzt.

Um pflegende Angehörige wirklich zu entlasten, ist es notwendig, eine kurzzeitige bezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen sowie Lohnersatz für eine sechsmonatige Pflegezeit mit einem gesetzlichen Anspruch zu versehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Pflegende Angehörige brauchen deshalb unsere vollste Unterstützung.

Kontakt
Herausgeber Thomas Oppermann MdB
Redaktion Hannes Schwarz
Telefon (030) 227-522 82 / (030) 227-511 18
Telefax (030) 227-568 69
E-mail presse@spdfraktion.de
http://www.spdfraktion.de

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