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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ERSTE UNTERNEHMEN FÜHREN FAMILIENPFLEGEZEIT EIN / GESETZ SOLL AM 1. JANUAR 2012 IN KRAFT TRETEN
Berlin - Die Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute
(Mittwoch) das neue Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit ins
Kabinett eingebracht. Der Gesetzentwurf schafft erstmals flächendeckend
die Möglichkeit Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren. Das
Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
"Die ersten Unternehmen führen die Familienpflegezeit bereits vor
Inkrafttreten des Gesetzes ein. Das zeigt: Der Bedarf ist schon heute
groß. Familienfreundlichkeit ist in Zeiten des steigenden
Fachkräftemangels ein harter Wettbewerbsfaktor", so
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Die Pflege eines
Angehörigen bringt viele Menschen an die Grenzen ihrer psychischen und
physischen Belastbarkeit. Sie kümmern sich sicherlich aus
Pflichtbewusstsein um ihre Angehörigen - vor allem aber auch aus Liebe.
Diesen Menschen den zusätzlichen Druck von drohender Arbeitslosigkeit
und Altersarmut zu nehmen ist eine Aufgabe, die Unternehmen und Politik
gemeinsam angehen müssen."
Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in
Deutschland hoch: Von den 2,38 Millionen Menschen in Deutschland, die
Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden mehr als 1,6
Millionen Menschen zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante
Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit
wie möglich selbst betreuen. Dieser Wunsch nach familiärer Unterstützung
lässt sich aber nicht immer verwirklichen. Zwar halten es mittlerweile
82 Prozent der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen für
wichtig, dass es Mitarbeitern erleichtert wird, ihre Familienangehörigen
zu pflegen, eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt
jedoch: Für 79 Prozent der Berufstätigen lassen sich Beruf und Pflege
nicht gut vereinbaren.
Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an.
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit
über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden
reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird z. B. die
Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert,
erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten
Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten,
bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so
lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken einer
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere
Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die
Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine
Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die
Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der
Familienpflegezeit.
Das Modell der Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick.
Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit
wurde deshalb bewusst auf 15 Stunden gesetzt. Beitragszahlungen in der
Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur
gesetzlichen Rente bewirken damit zusammen einen Erhalt der
Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe.
Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die
Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen
mit geringem Einkommen werden sogar besser dargestellt.
In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell
der Altersteilzeit orientieren. Das bedeutet, Arbeitgeber und
Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der
Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält
der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das
Bundesamt zurück. Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große
Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ohne dass gleichzeitig
Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden.
Nicht umsonst stieg die Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung
1997 innerhalb von 10 Jahren auf 100.000 Teilnehmer an.
Weitere Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie unter http://www.bmfsfj.de
Kontakt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
http://www.bmfsfj.de
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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