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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PRESSEMITTEILUNG
Berlin - Anlässlich der
bekannt gewordenen ersten Eckpunkte des Patientenbeauftragten zu
Patientenrechten in Deutschland erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin
für Patientenrechte und Prävention:
In den für die Patienten zentralen Punkten sind die Vorschläge
enttäuschend, zumeist unverbindlich und zahnlos. Es wird tunlichst
vermieden, die Ärzteschaft und die Krankenhäuser mit Pflichten zu
konfrontieren.
Die Koalition verweigert Opfern von Behandlungsfehlern eine faire
Regelung ihrer Rechte. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte zu
Patientenrechten sind handwerklich so schlecht gemacht, dass sie sogar
zu einer Schlechterstellung für die Patienten führen können. Es ist in
einem Gesetz nicht möglich, alle von Gerichten bereits festgestellten
Ausnahmetatbestände zu regeln, die bisher zu einer Beweislastumkehr
zugunsten von Patienten führen. Opfer von Behandlungsfehlern müssen aber
rechtlich gestärkt werden. Wir fordern deshalb die Einführung von
Beweiserleichterungen bei einfachen Behandlungsfehlern. Die
Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern soll weiterhin bestehen
bleiben.
Der Patientenbeauftragte hat große Hoffnungen geweckt. Seine Fraktionen
waren nicht willens ihm zu folgen, sondern haben dem Widerstand der
Ärzteschaft nachgegeben. Denn es reicht nicht aus, nur die bestehenden
Rechte erneut bekannt zu machen. Die Vorschläge zur Patientensicherheit
bleiben zahnlos, wenn Krankenhäuser und ambulante Praxiskliniken nicht
zur Einführung von Fehler- und Risikomanagementsystemen verpflichtet
werden. Auch ein in vielen europäischen Ländern bewährtes
Endoprothesenregister würde die Patientensicherheit erheblich verbessern
Unterstützenswert sind die Verankerung des Behandlungsvertrags im BGB,
die gesetzliche Klarstellung der Aufklärungs- und
Dokumentationspflichten von Heilbehandlern sowie Vorschläge zur
Vereinheitlichung des außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei den
Ärztekammern. Ein Fortschritt wäre auch die Verkürzung der Fristen oder
die Möglichkeit, Sozialgerichte anrufen zu können, wenn Anträge auf
Gesundheitsleistungen bei den Kostenträgern nicht beschieden werden.
Dieser Vorschlag ist aber nur als Prüfauftrag formuliert.
"Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com
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