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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PRESSEINFORMATION
Eschborn - „Die Krankenhäuser
wollen ihren Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen
Versorgung leisten und damit helfen, eine medizinische Unterversorgung
der hessischen Bevölkerung zu vermeiden. Sie können dies aber nur, wenn
ihre bisherigen Zulassungen zur Erbringung ambulanter
Behandlungsleistungen nicht eingeschränkt werden. Sollte es jedoch zu
solchen Einschränkungen kommen, so wird dies die medizinische Versorgung
auf jeden Fall verschlechtern", mit diesen Worten äußerte sich der
Geschäftsführende Direktor des Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG),
Rainer Greunke, gegenüber der Presse zu den Eckpunkten des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das von der Bundesregierung
geplante GKV-Versorgungsgesetz.
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hatte bereits mit der
Verabschiedung des GKV-Finanzierungsgesetzes Ende vergangenen Jahres
angekündigt, im Zuge der Gesundheitsreformgesetzgebung im Jahr 2011 ein
Versorgungsgesetz auf den Weg zu bringen. Nachdem für dieses Gesetz seit
Ende Februar Eckpunkte aus dem BMG vorliegen, ist nach einer Befassung
der Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer (GMK) Anfang April
davon auszugehen, dass die Eckpunkte in der 15. Kalenderwoche 2011 von
der Regierungskoalition verabschiedet werden und mit einem ersten
Entwurf des GKVVersorgungsgesetzes im Mai 2011 zu rechnen ist.
Aus der Sicht der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG), dem
Dachverband der Krankenhäuser in Hessen, beinhalten die Eckpunkte des
BMG Regelungen, die die bisherigen Möglichkeiten der Krankenhäuser im
Bereich der ambulanten Behandlung einschränken oder behindern. Hierzu
zählen insbesondere die Einschränkung des spezialärztlichen ambulanten
Leistungsspektrums auf bestimmte Patientengruppen, Abschläge auf die
Vergütung für ambulante Behandlungen im Krankenhaus oder die
Einschränkung der Möglichkeiten von Krankenhäusern, Medizinische
Versorgungszentren (MVZ) zu errichten.
„Positiv ist, dass der Gesetzgeber offenbar erkannt hat, dass die
drohende Unterversorgung im ambulant-medizinischen Bereich mittelfristig
nur mit Hilfe der Krankenhäuser zu vermeiden ist und sich dies
teilweise auch in den Eckpunkten des BMG niederschlägt. Insofern birgt
das kommende GKV-Reformgesetz auch Chancen, die andererseits nicht durch
unnötige Einschränkungen der Krankenhäuser und neue
„Zulassungsbürokratie" zunichte gemacht werden dürfen. Vermieden werden
muss auf jeden Fall die Einbeziehung spezialärztlicher ambulanter
Leistungen sowie ambulanter Operationen der Krankenhäuser in die
Zulassungssteuerung der Kassenärztlichen Vereinigung. Maßgebend für die
Zulassung zur Behandlung darf allein die Erfüllung von
Qualitätsanforderungen sein, was im Krankenhaus gegeben ist. Gerade vor
dem Hintergrund drohender ambulanter Versorgungslücken muss letzthin
jeder Patient die freie Wahl haben, sich im Falle einer ambulanten
Behandlung auch im Krankenhaus versorgen zu lassen", so der
HKG-Geschäftsführer.
Die HKG - Ein Kurzporträt
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der
Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des
Landes mit zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer
Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der
Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich
übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre
Mitglieder durch individuelle Beratung.
Kontakt
Ihr Ansprechpartner:
Hans Ditzel
Pressesprecher
Tel.: 06196 / 40 99 61
Fax: 06196 / 40 99 99
http://www.hkg-online.de
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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