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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
"DIABETIKER TAPPEN KÜNFTIG IM DUNKELN"
Berlin - Mit Besorgnis hat
der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) auf den Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) reagiert, die Kassenerstattung von
Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker
weitgehend zu streichen. Hunderttausende gesetzlich krankenversicherte
Diabetiker seien von dieser Rationierung betroffen. Ihnen werde das
wichtigste Instrument zum Selbstmanagement ihrer Erkrankung aus der Hand
genommen, beklagte VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger heute (17.3.)
in Berlin. Der Verband appelliert an das Bundesgesundheitsministerium,
die Entscheidung des G-BA wegen gravierender Fehler in der Beratung zu
kippen.
Der VDGH kritisierte, dass sowohl der G-BA als auch das von ihm
beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) den Besonderheiten der Blutzuckerselbstmessung
in ihren Bewertungsverfahren nicht Rechnung getragen hätten. Ein
Blutzuckerteststreifen sei kein Arzneimittel, sondern ein diagnostisches
Instrument, das die Grundlage für die Therapie liefere. Der G-BA habe
dies ignoriert und die Beratung wider besseres Wissen nach den
Arzneimittelregeln vollzogen. Die rechtlich und methodisch nicht
korrekte Prüfung hatte der VDGH bereits frühzeitig in seinen
Stellungnahmen angesprochen und durch entsprechende Gutachten
untermauert.
Nicht ausreichend gewürdigt hätten G-BA und IQWiG den eigentlichen
Nutzen der Blutzuckerselbstmessung. "Der Patient kann ohne
Blutzuckerselbstkontrolle nicht mehr überprüfen, ob er seinen Lebensstil
gesundheitlich optimieren muss und ob beispielsweise Diäten oder
Bewegungsprogramme den gewünschten Erfolg bringen. Er tappt also im
Dunkeln. Dem behandelnden Arzt fehlt ohne die Testergebnisse eine
wichtige Grundlage zur Therapieanpassung", betonte Walger.
Auch für die Schulung der Patienten hätte der Beschluss Auswirkungen:
So würden zukünftig Diabetiker im Rahmen strukturierter Schulungs- und
Behandlungsprogramme keine Teststreifen mehr erhalten, obwohl die
evaluierten und zertifizierten Programme dies für nicht
insulinbehandelte Typ-2-Diabetiker vorsehen.
"Die vom G-BA beschriebenen Ausnahmeregelungen sind zudem
unzureichend", so Walger. Obwohl das gültige Fahrerlaubnisrecht
vorsieht, dass Berufskraftfahrer bei entsprechender Medikation
(Sulfonylharnstoffe, Glinide) regelmäßig ihren Blutzucker testen müssen,
wurden diese in den Ausnahmen nicht genannt. Gleiche Sicherheitsrisiken
bestünden auch für jeden anderen Kraftfahrer mit vergleichbarer
Medikation.
"Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesgesundheitsministerium. Wir
erwarten, dass sich das Ministerium den Argumenten des VDGH nicht
verschließt und als Rechtsaufsicht den Beschluss zurückweist", so
Walger.
Der VDGH weist darauf hin, dass der Beschluss erst nach
Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft treten
kann. Von der Umsetzung des G-BA-Beschlusses wären dann nur die nicht
insulinpflichtigen Diabetiker betroffen. Die Bedeutung der
Blutzuckerselbstmessung bei insulinpflichtigen Diabetikern wird vom G-BA
nicht in Zweifel gezogen.
Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen von rund 90 Unternehmen mit einem
Gesamtumsatz von rund 3,7 Milliarden Euro. Sie stellen
Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher
Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von 2,2 Milliarden Euro erzielt
wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und
Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit
denen ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.
Kontakt
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V.
Thomas Postina
Telefon: 030/200599-48
Telefax: 030/200599-49
E-Mail: presse@vdgh.de
http://www.vdgh.de
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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