Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Düsseldorf - Die
unermesslichen Zerstörungen durch Erdbeben und Tsunami und das
sorgenvolle Atemanhalten ob des bevorstehenden „Super Gaus" in Fukushima
- die Katastrophe in Japan ängstigt Verbraucherinnen und Verbraucher
auch hierzulande. „Nicht nur, dass Ratsuchende nach seriösen
Spendenmöglichkeiten fragen, damit Betroffene schnelle Hilfe bekommen,
auch Informationen zu möglichen Strahlenbelastungen bei importierten
Lebensmitteln oder ob ein Fall out bei der Stromversorgung realistisch
ist, brennen Ratsuchenden auf den Nägeln", berichtet die
Verbraucherzentrale NRW. Zu den wichtigsten Fragen und Themen hat sie
folgende Empfehlungen zusammengestellt:
Wem spenden?
Das Deutsche Institut für soziale Fragen (DZI) rät, Spenden nur über
Hilfsorganisationen zu leisten, die über gute Verbindungen zu
japanischen Partnerorganisationen verfügen. Zurückhaltung ist gegenüber
Spendenaufrufen angebracht, die keine nachvollziehbaren Angaben zur
Zusammenarbeit mit kompetenten Einrichtungen in Japan machen. Erste
betrügerische Versuche, aus der Not der Menschen Kapital zu schlagen,
gab es bereits mit einer dubiosen Aufforderung an Tageszeitungen,
Spendenaufrufe zu schalten. Aktuelle Empfehlungen sowie Namen und
Kontoverbindungen seriöser Spendenorganisationen, die die von der
Naturkatastrophe betroffenen Menschen in Japan unterstützen, bietet das
DZI auf seiner Internetseite unter http://www.dzi.de.
Geplante Reisen?
Wer eine bereits gebuchte Reise nach Japan nicht antreten will, kann den
Vertrag nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW wegen höherer
Gewalt kündigen. Die Verbraucherschutzorganisation folgt damit
Empfehlungen des Auswärtigen Amtes, das aufgrund der aktuellen Lage
davor warnt, sich im Krisengebiet im Nordosten der Insel Honshu
aufzuhalten. Von nicht erforderlichen Reisen nach Japan wird abgeraten.
Bei höherer Gewalt gilt grundsätzlich: Kunden können gebuchte
Pauschalreisen kostenlos stornieren, die sonst üblichen
Stornierungspauschalen dürfen nicht erhoben werden. Eine Kündigung wegen
höherer Gewalt ist auch dann möglich, wenn Urlauber die Pauschalreise
bereits angetreten haben. Dann muss der Kunde bereits erbrachte
Reiseleistungen selbst bezahlen. Die Kosten für nicht in Anspruch
genommene Leistungen müssen jedoch erstattet werden. Sorgt die
vorzeitige Abreise für zusätzliche Kosten, weil zum Beispiel der nächste
Flug teurer ist als der eigentlich gebuchte, teilen sich Urlauber und
Veranstalter die Mehrkosten je zur Hälfte. Einige Reiseveranstalter
haben inzwischen Reisen nach Japan bis Ende April abgesagt. Wer keine
Pauschalreise, sondern nur einen Flug gebucht hat, kann diese
Transferleistung nicht wegen höherer Gewalt kündigen. Nur wenn der
gebuchte Flug gestrichen wird, braucht der Flugpreis nicht bezahlt zu
werden. Die Flugzeuge der Lufthansa landen nicht mehr in Tokio, sondern
in Nagoya und Osaka. Dieser Sonderflugplan soll zunächst bis zum
Wochenende beibehalten werden.
Gefahr bei Lebensmitteln?
Seit dem 16. März 2010 lässt das nordrhein-westfälische
Umweltministerium an den drei Grenzkontrollstellen (Flughäfen in
Düsseldorf und Köln sowie der Hafen in Duisburg) Lebensmittel, die aus
Japan kommen, auf radioaktive Belastung hin zu überprüfen. Eine reine
Vorsichtsmaßnahme - zurzeit gibt es keine Hinweise auf eine
Strahlenbelastung. Bei Lebensmitteln aus Japan oder dem asiatischen
Raum, die hierzulande bereits in den Regalen stehen, bestehen keinerlei
Bedenken. Aus Japan werden vor allem Fische und Meeresfrüchte - auch aus
Aquakulturen - oder Spezialprodukte wie Algen und Würzsoßen
importiert. Sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch für Importe
aus Drittländern: Für Lebensmittel, die im Handel verkauft werden,
gelten Höchstwerte für die radioaktive Belastung. Gemeinhin werden
Lebensmittel nur stichprobenartig auf ihre radioaktive Belastung hin
geprüft - Produkte aus Drittländern, die durch den Tschernobyl-Unfall
besonders betroffen wurden, wie zum Beispiel Pilze aus der Ukraine,
werden zu 100 Prozent kontrolliert.
Jodtabletten horten?
Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundesapothekerkammer raten
Bürgerinnen und Bürgern hierzulande dringend davon ab, aus Sorge vor
einer möglichen Strahlenbelastung vorbeugend Jodtabletten einzunehmen.
Insbesondere bei Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen, Asthma,
Allergien sowie Menschen über 45 kann die Einnahme erhebliche
Nebenwirkungen zeigen. Die Einnahme hochdosierter Jodtabletten ist nur
für Bewohner in den direkt betroffenen Zonen um die havarierten
Atomkraftwerke sinnvoll - es verringert die Gefahr von
Schilddrüsenkrebs. Angesichts der 9.000 Kilometer Entfernung und
meteorologischer Einflüsse ist eine vergleichbare Belastung hierzulande
ausgeschlossen.
Strom-Notstand?
Die Abschaltung älterer Atomkraftwerke hierzulande wird nicht dazu
führen, von nun an zeitweise im Dunkeln sitzen zu müssen. Aber Strom zu
sparen ist ein wichtiger Beitrag, um den Energiebedarf zu senken. Die
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW geben hierzu hilfreiche
Tipps - von der energiesparenden Nutzung bis hin zur Anschaffung
stromsparender Geräte.
Wechsel zu Ökostrom?
Wer fortan mit Ökostrom seine persönliche Energiewende einleiten will,
kann aus einer Vielzahl von Ökostromtarifen auswählen. Doch Vorsicht:
Zum einen ist der Begriff keine geschützte Produktbezeichnung, wie es
diese zum Beispiel für Biolebensmittel gibt. Zum anderen fruchtet der
Umweltnutzen von Ökostrom nur dann, wenn dieser konventionell erzeugten
Strom vom Markt verdrängt - und zwar über die bereits über das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten 16-Prozent-Anteile am
„grünen" Strom hinaus. Empfehlenswerte Ökostromtarife zeichnen sich also
dadurch aus, dass der Anbieter zum Beispiel in eine Windkraft- oder
Solaranlage investiert, die ohne sein Engagement nicht gebaut würde oder
wirtschaftlich arbeiten könnte. Dieser Zusatznutzen wird durch
entsprechende Labels zertifiziert: Das ok-Power-Label, das
Grüner-Strom-Label und EcoTopTen-Stromprodukte bieten Hilfestellung,
dass ambitionierte Anforderungen an grünen Strom eingehalten werden.
Nähere Informationen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter http://www.vz-nrw.de
Kontakt
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
Mintropstraße 27
D 40215 Düsseldorf
http://www.vz-nrw.de
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de
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Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
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