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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KABINETT BESCHLIEßT ENTWURF EINES "GESETZES ZUR ÄNDERUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES UND WEITERER GESETZE"
Berlin - Das Kabinett hat
heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Mit dem
Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die
Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu
verbessern. Die Infektionsrate soll damit deutlich reduziert werden. Der
Gesetzentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom
Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Mitte Juli 2011 könnte das
Gesetz in Kraft treten.
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bezeichnete den Beschluss
als einen "Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards in
Deutschland.
Patientinnen und Patienten können sich künftig auf bundesweit
einheitliche Kriterien verlassen. Außerdem müssen Krankenhäuser
Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen
Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Damit stärken wir die
Informationsrechte der Bürger."
In Deutschland erkranken jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen
und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer
medizinischen Maßnahme stehen. Zwischen 7.500 und 15.000 Menschen
sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent der Infektionen, so
schätzen Experten, wären durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen
vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Infektionen durch
resistente Erreger verursacht werden, die schwierig zu behandeln sind.
Die Infektionsraten mit resistenten Erregern in Deutschland sind im
Vergleich zu den Nachbarländern hoch. Die Selektion und
Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere
durch eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika vermeidbar.
Vor diesem Hintergrund sehen die Neuregelungen des Entwurfs unter anderem vor:
Bundesländer werden zum Handeln verpflichtet
Alle Länder werden verpflichtet, auf der Grundlage des
Infektionsschutzgesetzes Verordnungen zur Infektionshygiene und zur
Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen
Einrichtungen zu erlassen. Diese gelten nicht nur für Krankenhäuser,
sondern auch für andere medizinische Einrichtungen. Der Standard der
Länderverordnungen wird damit vereinheitlicht.
Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie
Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung der "Kommission Antiinfektiva,
Resistenz und Therapie" (Kommission ART) am Robert Koch-Institut vor.
Sie soll den Ärztinnen und Ärzten Empfehlungen mit allgemeinen
Grundsätzen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter
Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern
erstellen.
Empfehlungen zur Infektionshygiene werden verbindlich
Von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
(KRINKO) beim Robert Koch-Institut gibt es anerkannte Empfehlungen zur
Infektionsvermeidung. Die Empfehlungen sollen nun für Ärztinnen und
Ärzte rechtsverbindlichen Charakter erhalten. Der rechtsverbindliche
Charakter gilt ebenfalls für die Empfehlungen der Kommission ART.
Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen werden ausdrücklich dazu verpflichtet, die nach dem Stand
der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen
durchzuführen.
Mehr Transparenz, Qualität und Wettbewerb bei Hygiene und Versorgung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird verpflichtet, in seinen
Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung
der Hygienequalität vorzugeben. Darin sollen vor allem Kriterien zur
Messung der Hygienequalität festgelegt werden, die eine Bewertung und
Vergleichbarkeit der Hygienesituation in den Krankenhäusern ermöglichen.
Die Ergebnisse sollen in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser
aufgenommen werden. Dann können sich Patienten gezielt über die
Hygienequalität in einzelnen Krankenhäusern informieren.
In den Gesetzentwurf sind, neben der Verbesserung der Hygienestandards,
weitere Neuregelungen zur besseren Versorgung der Patientinnen und
Patienten aufgenommen worden:
Schiedsstellenlösung bei der Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen
Die Partner der Pflege-Transparenzvereinbarungen müssen bisher ihre
Entscheidungen einstimmig fassen. Erfahrungen haben gezeigt, dass es
notwendig ist, einen Mechanismus zur Konfliklösung zu verankern. Mit
dieser Aufgabe wird die Schiedsstelle betraut. Diese Weiterentwicklung
der Pflege-Transparenzvereinbarungen dient dazu, die Qualität in
Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
Beteiligung der privaten Krankenversicherung an Prüfungen der Pflegequalität
Die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an den
Qualitätsprüfungen in der Pflege wird gesetzlich geregelt. Die
Landesverbände der Pflegekassen haben danach jährlich zehn Prozent der
Prüfaufträge an den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung zu
vergeben.
Hinweis: Weitere Fachinformationen zum Thema (Fragen/Antworten, Glossar,
Überblick über bisherige Initiativen) finden Sie unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de
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