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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VERSORGUNGSGESETZ
Berlin - OTC-Arzneimittel
dürfen möglicherweise bald wieder von den Krankenkassen erstattet
werden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will den Gestaltungsspielraum
der Kassen bei ihren Satzungsleistungen erweitern. Laut dem heute
vorgelegten Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz könnten auch andere
bislang nicht erstattungsfähige Leistungen in den Leistungskatalog
aufgenommen werden, darunter Heil- und Hilfsmittel, medizinische
Vorsorgemaßnahmen, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlung oder
häusliche Krankenpflege.
Die Koalition will mit dieser Maßnahme die wettbewerblichen
Handlungsmöglichkeiten der Kassen stärken. „Allerdings dürfen die
Leistungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sein",
heißt es in der Begründung zum Gesetzesentwurf. Auch müssten Art, Dauer
und Umfang der Satzungsleistungen von den Kassen definiert und
transparent dargestellt werden, damit sie bei den Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds berücksichtigt werden können.
Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Politik/15519.html
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