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VERSORGUNGSGESETZ
Berlin - Das von der
Koalition geplante Versorgungsgesetz steht vor dem Durchbruch: Nach
monatelangen Verhandlungen hätten sich Bundesgesundheitsminister Daniel
Bahr (FDP), die Fraktionen von CDU/CSU und FDP sowie Ländervertreter
geeinigt, sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK),
Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU). Insbesondere um die
Beteiligung der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hatte es
zwischen Bund und Ländern zuletzt geteilte Meinungen gegeben.
Dem G-BA, der auch für die ärztliche Bedarfsplanung zuständig ist,
sollen demnach künftig auch zwei Ländervertreter angehören. Die beiden
Vertreter sollen ein Teilnahme- und Mitspracherecht, aber kein
Stimmrecht erhalten und von der GMK ernannt werden. „Es ist schlicht
unmöglich, dass der G-BA die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse
in den einzelnen Bundesländern kennt und daher angemessen in seinen
Richtlinien berücksichtigen kann", so Grüttner.
Bei Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten bekämen die
Länder Beteiligungsrechte. Vereinbart wurde zudem, dass die
Krankenkassen für die einzelnen Kassenarten zukünftig Landesbeauftragte
mit Abschlussvollmacht bestellen müssen.
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