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PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Die Messzahlen für die Normgrößen N1, N2 und N3 werden nun doch schon zum 1. Mai geändert. Ursprünglich sollten die neuen Anlagen der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) erst zum 1. Juli angepasst werden, nachdem davor schon der 1. März anvisiert worden war. Die am häufigsten verordneten Packungen sollen durch die Änderungen wieder einer Normgröße entsprechen.
Neu ab Mai: Die Messzahlen werden an die am häufigsten verordneten Packungsgrößen angepasst. Foto: APOTHEKE ADHOC
In den bisherigen Anlagen der PackungsV sind für einzelne
Arzneistoffklassen die Höchstmengen für kleine, mittlere und große
Packungen definiert. Da seit Januar nur noch geringe prozentuale
Abweichungen erlaubt sind, liegen viele gängige Packungen außerhalb der
Spannen. Ursache sind die verschiedenen Dosierungen und Therapieschemata
der einzelnen Wirkstoffe.
Für zahlreiche Arzneistoffe, Wirkstoffkombinationen oder -klassen wird
es künftig deshalb gesonderte Messzahlen geben, insgesamt sind es mehr
als 800 neue Positionen. Allein bei den Antibiotika sind 40 Untergruppen
mit jeweils einzelnen N-Größen vorgesehen. So werden zum Beispiel für
den Wirkstoff Azithromycin die Messzahlen auf 3, 7 und 24 Stück
festgeschrieben, während es bei Ofloxacin 8, 20 und 50 Stück sind. Bei
den Wirkstoffen Doxycyclin und Ciprofloxacin sind sogar je nach
Dosierung andere Normgrößen geplant.
Die allgemeinen Bestimmungen der neuen PackungsV treten bereits morgen
in Kraft. So wird festgelegt. dass zur Berechnung der Spannweite - bei
N1 darf die Abweichung 20 Prozent, bei N2 10 Prozent und bei N3 5
Prozent betragen - kaufmännisch gerundet werden. Die Hersteller sind
künftig nicht mehr verpflichtet, das N-Kennzeichen aufzudrucken, sie
müssen allerdings die korrekte Normgröße melden. Packungen mit ungültig
gewordenem N-Kennzeichen dürfen noch 18 Monate nach der jeweiligen
Änderung abverkauft werden. Anschließend dürfen sie kein N-Kennzeichen
mehr tragen.
Désirée Kietzmann, Montag, 14. März 2011, 13:12 Uhr
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