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hier ist der vollständige Text für Sie:
ARZNEIMITTELPREISVERORDNUNG
Berlin - Die Entscheidung zu Rezeptboni ausländischer Versandapotheken rückt näher: Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichte des Bundes hat das schriftliche Verfahren eingeleitet. Jetzt müssen der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundessozialgericht (BSG) Stellung nehmen. Im Streit um Rx-Boni will der BGH ausländische Versandapotheken - in diesem Fall die Europa Apotheek Venlo - an die deutschen Preisvorschriften binden, das BSG hielt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in einem früheren Verfahren um DocMorris für nicht anwendbar.
Einheitliche Linie: BGH und BSG müssen sich beim Thema Versandapotheken einigen. Foto: Elke Hinkelbein
Nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung
dürfen zwei oberste Gerichte in derselben Rechtsfrage nicht
unterschiedlich urteilen. Will ein oberster Gerichtshof von der
Entscheidung eines anderen abweichen, muss er den Gemeinsamen Senat
anrufen. Das BSG hatte vor Ablauf der zunächst verlängerten
Stellungnahmefrist beschlossen, dass es seine Rechtsmeinung nicht
aufgeben wird. Damit war klar, dass der Gemeinsame Senat entscheiden
muss.
Als Schriftführer wurde Professor Dr. Wolfgang Büscher bestimmt,
stellvertretender Vorsitzender des Ersten Zivilsenats am BGH. Ein
zweiter Schriftführer vom BSG wird im späteren Verlauf des Verfahrens
bestimmt. Büscher hat nun die schriftliche Anhörung eingeleitet. Dabei
wird auch abgefragt, ob die Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung
verzichten. In der Regel ist dies der Fall. Mit einer Entscheidung des
Gemeinsamen Senats ist im Herbst zu rechnen.
Der Gemeinsame Senat setzt sich zusammen aus den Präsidenten des
Bundesgerichtshofs (BGH), des Bundessozialgerichts (BSG), des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und
des Bundesfinanzhofs (BFH). Zusätzlich sind je zwei Richter der
beteiligten Senate des BGH und des BSG vertreten.
Alexander Müller, Freitag, 11. März 2011, 08:01 Uhr
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