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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
DISPENSIERRECHT
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschäftigt sich weiterhin mit der Frage, wie die Versorgung schwerstkranker Menschen in der letzten Lebensphase verbessert werden kann. Anfang März tauschten Vertreter von Ärzten und Apothekern ihre Positionen bei einem Treffen im Ministerium aus. Dabei ging es auch darum, ob Ärzte ihren Patienten künftig Betäubungsmittel (BTM) zur Überbrückung überlassen sollen dürfen.
Arzt oder Apotheker: Palliativmediziner wollen ihren Patienten BTM in Notfallsituationen selbst überlassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Schon jetzt ist vorgesehen, dass Palliativmediziner künftig BTM zur
unmittelbaren Anwendung aus Notfalldepots entnehmen dürfen. Dadurch soll
die aktuell noch zeitaufwendige Einlösung des Rezeptes in der Apotheke
entfallen. Das Kabinett hat der geplanten Änderung der
BTM-Verschreibungsverordnung bereits zugestimmt.
Die Palliativmediziner möchten nun jedoch erreichen, dass sie BTM auch
zur Überbrückung beim Patienten lassen können. Die Ärzte verweisen auf
Situationen, in denen das benötigte BTM nicht rechtzeitig besorgt werden
kann - zum Beispiel weil die Apotheke zu weit weg oder das Medikament
nicht vorrätig ist. In diesen Fällen wollen sie die benötigten BTM
selbst abgeben und setzen sich deshalb für eine Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes ein.
Die Apotheker befürchten angesichts dieser Forderung eine Aufweichung
des Dispensierverbots für Ärzte. Sie wollen die praktischen Probleme
durch eine bessere Organisation lösen. Um die Verfügbarkeit sicher zu
stellen, ist eine Liste mit ständig vorrätig zu haltenden BTM in der
Diskussion.
Bei einem erneuten Treffen im BMG soll nun erörtert werden, wie die
Zusammenarbeit zwischen Apotheken und palliativen Leistungserbringern,
zum Beispiel in Form spezieller Kooperationsvereinbarungen, verbessert
werden kann und welche gesetzlichen Anpassungen gegebenenfalls notwendig
sind. Einen konkreten Termin für das Gespräch gibt es noch nicht.
Désirée Kietzmann, Freitag, 11. März 2011, 15:11 Uhr
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