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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BLUTERSKANDAL
Berlin - Die Deutsche
Hämophiliegesellschaft (DHG) darf Akten einsehen, die sich mit
Entschädigungsforderungen durch den Bluterskandal befassen. Die
Gesellschaft hatte vor einem Jahr sowohl beim
Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch beim Bundesjustizministerium
(BMJ) gefordert, Zugang zu Unterlagen zu erhalten. Man habe den Antrag
gestellt, weil man davon ausgehe, dass das BMG in Stellungsnahmen
Sachverhalte falsch und unvollständig dargestellt habe.
Nachdem das BMG zuerst Widerspruch eingelegt hatte, gewährt das
Ministerium nun doch die Einsicht. Nach Angaben der DHG lenkte das BMG
auf Grund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
ein. Demnach gilt das Informationsfreiheitsgesetz auch für Ministerien.
Die DHG vertritt bundesweit die Interessen der Bluter. Rund 3000
Hämophilie-Patienten hatten der Gesellschaft zufolge in der
Vergangenheit Gerinnungspräparate erhalten, die mit Hepatitis-C-Viren
kontaminiert waren. Einige infizierten sich außerdem mit dem HI-Virus.
Die Präparate waren zwischen 1979 und 1989 auf dem Markt.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 07. März 2011, 12:38 Uhr
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