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PALLIATIVMEDIZIN
Berlin - Hospize und ambulante Einrichtungen zur Palliativversorgung werden in Zukunft Notfalldepots für Betäubungsmittel (BTM) anlegen dürfen. Das Bundeskabinett hat gestern entsprechende Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BTMVV) beschlossen. Die behandelnden Ärzte können analog zum Stationsbedarf per BTM-Anforderungsschein Vorräte zusammenstellen, aus denen sie die Medikamente zur unmittelbaren Anwendung am Patienten entnehmen dürfen.
Depot für Hospize: Palliativmediziner sollen in Zukunft BTM-Vorräte anlegen dürfen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Geliefert werden die Arzneimittel durch eine Apotheke, die den
Notfallvorrat mindestens halbjährlich überprüft. Zu- und Abgänge sind
lückenlos zu dokumentieren. Bei der ABDA hatte man die Änderung im
Vorfeld als Schritt in Richtung Selbstdispensation kritisch gesehen.
Der Deutschen Hospiz Stiftung gehen die Änderungen dagegen nicht weit
genug. Zwar profitierten die Schwerstkranken in Hospizen von der neuen
Regelung. Die Schmerzbekämpfung in Pflegeheimen bleibe aber weiterhin
mangelhaft. Die rund 300.000 palliativen Schmerzpatienten in Heimen
müssten auch in Zukunft Schmerzmittel über eine Apotheke beziehen.
Die Stiftung hat jetzt einen eigenen Vorschlag vorgelegt: Dieses sieht
neben Notfallvorräten für Pflegeheime auch Regelungen für ambulante
Palliativteams vor. Sie sollen ihren Patienten aus einem Depot einen
Notfallvorrat aushändigen dürfen, der die Schmerzen für wenigstens 24
Stunden lindert.
Mit der BTMVV-Änderung sollen künftig auch nicht aufgebrauchte
Schmerzmittel verstorbener Patienten weiter verwendet werden dürfen.
Zudem soll die Zulassung Cannabis-haltiger Arzneimittel für die
Schmerzbehandlung ermöglicht werden. Dafür ist eine Umstufung von
Cannabis in den Anlagen der Verordnung vorgesehen.
Der Entwurf geht nun den normalen Weg des Gesetzgebungsverfahrens und muss noch Bundesrat und Bundestag passieren.
Yvette Meißner, Donnerstag, 03. März 2011, 14:14 Uhr
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