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BUNDESSOZIALGERICHT
Berlin - Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat heute entschieden, dass Festbeträge für Cholesterinsenker rechtmäßig sind. Die Festbetragsgruppe der Statine sei zu Recht ausgehend von der arzneimittelrechtlichen Zulassung gebildet worden, heißt es beim Gericht. Das Urteil ist ein Rückschlag für den Pharmakonzern Pfizer, der seit 2004 eine Anpassung auf Festbetrag verweigert und versucht, gerichtlich eine Sonderstellung für seinen Cholesterinsenker Sortis (Atorvastatin) geltend zu machen.
Keine Ausnahme: Laut Bundessozialgericht gilt die
Festbetragsgruppe der Statine auch für Sortis (Atorvastatin). Foto:
APOTHEKE ADHOC
Gleich drei Fälle zu Sortis hatte das BSG heute auf dem Tisch: Gegen die
Festbetragsfestsetzung hatte nicht nur Pfizer geklagt, sondern auch ein
Patient, der mit Sortis behandelt wird. Mit Klagen und Berufung hatten
die Kläger allerdings erneut keinen Erfolg.
Seit dem Jahr 2005 ist Sortis zusammen mit den Wirkstoffen Fluvastatin,
Lovastatin, Pravastatin und Simvastatin in der Festbetragsgruppe der
HMG-CoA-Reduktasehemmer zusammen gefasst. Pfizer argumentiert, dass
Sortis nicht in die Festbetragsgruppe der Statine zähle, weil der
Wirkstoff besondere pharmakologisch-therapeutische Eigenschaften besitze
und eine therapeutische Verbesserung darstelle.
Das BSG urteilte nun, wie auch schon die Vorinstanzen, dass Sortis im
Vergleich zu den anderen Statinen nicht überlegen ist. Seine
Wirkungsweise sei im Rechtssinne nicht neuartig, eine therapeutische
Verbesserung sei nicht belegt. Zuvor hatten das Sozialgericht Berlin und
das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Klagen in den Jahren
2005 und 2009 beziehungsweise 2010 abgewiesen. Gegen die Urteile legte
Pfizer jeweils Berufung ein.
Die Festbeträge für Statine wurden im Laufe der Jahre immer weiter
gesenkt: Während zum Januar 2005 für Arzneimittel der Gruppe 62,55 Euro
erstattet wurden, waren es zum Juni 2008 nur noch 13,48 Euro. Zum
September 2010 wurden die Beträge weiter abgesenkt.
Pfizer hatte die Zulassung für Sortis im Jahr 1996 erhalten, ein Jahr
später wurde das Statin zunächst in den Wirkstärken 10, 20 und 40
Milligramm auf den Markt gebracht. Später folgte noch die Dosierung 80
Milligramm. Das Patent läuft laut Landessozialgericht noch in diesem
Jahr aus.
Yvette Meißner, Dienstag, 01. März 2011, 14:29 Uhr
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