Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Die Fehlzeiten der Beschäftigten wegen Krankheit steigen langsam aber kontinuierlich an. Auffallend ist, dass hauptsächlich vier Krankheitsgruppen zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Laut einer aktuellen Statistik des BKK Bundesverbandes, der Spitzenorganisation deutscher Betriebskrankenkassen, sind die Zeiten extrem geringer Krankenstände vorüber: Seit 2007 steigen die krankheitsbedingten Fehlzeiten leicht, aber kontinuierlich an. Während beispielsweise Herz- und Kreislauferkrankungen eine immer geringere Rolle dabei spielen, nehmen die psychischen Störungen signifikant zu.
Der BKK Bundesverband erfasst und analysiert jährlich die gesundheitlichen Befunde von rund 6,5 Millionen Menschen. Das entspricht circa jedem vierten Beschäftigten in Deutschland und bildet damit nach eigenen Aussagen repräsentativ das Krankheitsgeschehen in der Arbeitswelt ab. Festgestellt wurde, dass von Januar bis Oktober 2009 der Krankenstand bei vier Prozent lag, im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 3,8 Prozent.
Im gesamten Jahr 2008 fehlten die Arbeitnehmer krankheitsbedingt an 13,4 Tagen, ein Anstieg zum zweiten Mal in Folge. Dieser Wert wurde zuletzt vor sieben Jahren erreicht, während 2006 mit 12,4 Tagen die geringsten Krankentage seit 30 Jahren gemeldet wurden. Jede dritte Arbeitsunfähigkeit war 2008 bereits nach drei Tagen beendet, weitere 30 Prozent der Fälle dauerten maximal eine Woche.
Die Krankschreibungen bis zu einer Woche entsprechen zwar rund 66 Prozent der Fälle, machen aber weniger als 18 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage aus. Einen großen Einfluss auf die Höhe des Krankenstandes hatten Langzeitfälle mit über sechswöchiger Krankheitsdauer. Obwohl sie nur vier Prozent der Krankschreibungen ausmachten, verursachten sie fast 45 Prozent der Krankentage.
Eine Häufung von Krankmeldungen am sogenannten „blauen Montag" ist nicht belegbar. Die Verteilung des Beginns von Krankschreibungen zeigt, dass Krankenscheine - insbesondere bei Kurzzeiterkrankungen - keineswegs häufiger am Montag eingeholt werden.
Mehr als zwei Drittel aller Krankheitstage mit einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung entfielen auf vier Krankheitsgruppen. Die meisten Krankentage gehen mit 26,3 Prozent auf Muskel- und Skelett-Erkrankungen zurück.
Danach folgen mit 15,7 Prozent Atemwegserkrankungen sowie mit 14,1 Prozent Verletzungen und Vergiftungen. Auffallend ist, dass psychische Erkrankungen mit zehn Prozent aller Krankentage mittlerweile die viertgrößte Krankheitsgruppe darstellt. 1976 lag dieser Anteil noch bei zwei Prozent.
Bei rund 20 Prozent aller weiblichen und jedem zehnten männlichen Versicherten über 50 Jahren wurden Depressionen diagnostiziert. Die Zunahme dieser Erkrankungen liegt laut BKK Bundesverband auch an verstärkter Diagnostik und Dokumentation durch die behandelnden Ärzte. Zudem rücken „neuere" Erkrankungen wie das Burnout-Syndrom in den Vordergrund.
Die steilsten Steigerungsraten bei psychischen Krankheiten weisen Arbeitslose auf. In den letzten vier Jahren verdoppelten sich ihre psychisch verursachten Krankheitstage. Bei den Beschäftigten haben überdurchschnittlich häufig Telefonisten, Krankenpfleger und Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Schienenfahrzeugführer wie auch Krankenpfleger seelische Leiden.
Aber auch Branchen mit insgesamt niedrigen Krankenständen wie den Informations-Dienstleistungen, dem Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie den Medien haben mit psychischen Erkrankungen zu kämpfen. Die dadurch bedingten Krankentage liegen um drei Prozent über dem Durchschnitt aller Beschäftigten, die durch diese Krankheitsgruppe arbeitsunfähig waren.
Bei Bankfachleuten ist beispielsweise die Zahl der verordneten Tagesdosen bei Antidepressiva seit 2004 um 123 Prozent angestiegen. Auch bei Montierern, Helferinnen in der Krankenpflege und Arbeitslosen hat sich die Zahl der Verordnungen mehr als verdoppelt - 73 Prozent davon waren Antidepressiva.
Führungskräfte im Management und Ingenieure fehlen krankheitsbedingt mit ein bis zwei Wochen im Jahr weitaus seltener als gewerbliche Arbeitnehmer. Jedoch gibt es auch bei Beschäftigten mit hohen Qualifikationen und Einkommen leichte Steigerungsraten: Freiwillig Versicherte sind gegenüber dem Vorjahr rund einen halben Tag länger krank. Analysiert man die Diagnosen, lassen sich überdurchschnittlich steigende Zunahmen der psychisch bedingten Leiden bei Führungskräften feststellen.
Mit weniger als zehn Krankheitstagen im Jahr 2008 hatten Mitarbeiter in kleineren Betrieben (bis neun Beschäftigte) den niedrigsten Krankenstand. Mit den Betriebsgrößen steigen laut Statistik auch die Arbeitsausfälle durch Krankheit.
In Unternehmen zwischen 2.000 und 5.000 Beschäftigten lag die Arbeitsunfähigkeit in 2008 mit 15,8 Tagen je Beschäftigtem am höchsten. Ab 5.000 Mitarbeitern waren die Krankenstände wieder leicht rückläufig. Allerdings lagen auch Betriebe mit über 10.000 Mitarbeitern mit 14,3 Tagen über dem Bundesdurchschnitt von 13,4 Tagen je beschäftigtem Pflichtmitglied.
In den ersten sechs Wochen zahlt normalerweise der Arbeitgeber das Gehalt als Lohnfortzahlung weiter. Danach erhält der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Arbeitnehmer ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Insbesondere gutverdienende Angestellte müssen jedoch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen. Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes nämlich maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (derzeit monatlich 3.750 Euro). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht berücksichtigt.
Der Höchstkrankengeld-Betrag liegt für 2010 somit kalendertäglich bei 87,50 Euro, was einem maximalen Krankengeld von circa 2.650 Euro brutto im Monatsdurchschnitt entspricht. Davon werden noch Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung abgezogen. Daraus ergibt sich ein monatlicher Nettobetrag von ungefähr 2.300 Euro.
Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung lässt sich eine Einkommenslücke jedoch schließen. Bei privat Krankenversicherten spielt die Beitragsbemessungsgrenze keine Rolle. Sie können sich bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens beliebig versichern. (verpd)
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