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  • 02.02.2010 - Private Krankenversicherung - Teure Sonderbehandlung
    02.02.2010 - Private Krankenversicherung - Teure Sonderbehandlung
    Steigende Kosten belasten nicht nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, auch viele private Krankenversicherungen werden teurer. Meist gibt es keine Möglichkeit, aus der...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Gesundheit:

Private Krankenversicherung

Teure Sonderbehandlung

 

Steigende Kosten belasten nicht nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, auch viele private Krankenversicherungen werden teurer. Meist gibt es keine Möglichkeit, aus der privaten Krankenversicherung wieder auszusteigen. Die Alternative, um Geld zu sparen: Prüfen Sie einen Tarifwechsel. Wann sich der Wechsel lohnt und was Sie dabei beachten müssen.

Während einige gesetzliche Krankenkassen angekündigt haben, einen Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro monatlich zu verlangen, sind die Preise einiger privater Krankenversicherungen (PKV) bereits zum Jahresbeginn gestiegen. Einige Anbieter haben ihre Beiträge um acht Prozent erhöht. Manche Mitglieder müssen jetzt sogar bis zu 100 Euro mehr im Monat berappen. Die Privatversicherten müssen sich also sorgfältig nach Sparmöglichkeiten umschauen. Denn: Ein Weg zurück aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist in fast allen Fällen rechtlich nicht möglich.


Wechsel privater Anbieter bedenklich

Die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest raten Privatversicherten trotzdem, den Wechsel zu einem vermeintlich günstigeren privaten Krankenversicherer genau zu überdenken. Denn oft entstehen für den Versicherten nur Nachteile: Zum Beispiel können die Versicherten in vielen Fällen ihre über Jahre angesparte Altersrückstellung nicht auf die neue Versicherung übertragen. Nur wer nach dem 1. Januar 2009 einen Vertrag abgeschlossen hat, kann auf einen bestimmten Anteil weiterhin zurückgreifen. Die Reserven sind aber wichtig, um die im Alter steigenden Krankheitskosten zu decken.

Privatversicherer berechnen - anders als die gesetzlichen Krankenkassen - die Beiträge nach Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Beim Wechsel des Anbieters muss der Versicherte für hinzugekommene Krankheiten einen Risikozuschlag bezahlen.


Sorgfältiger Tarif-Check

Eine sinnvolle Alternative zum Wechsel des Anbieters bietet die Wahl eines neuen Tarifs. Die meisten Verträge beinhalten einen Zahn-, Stationär- und Ambulanttarif. Hier gilt es, individuelle Leistungen genau zu überprüfen: Ist zum Beispiel beim Klinikaufenthalt die Unterbringung in einem Einbettzimmer wirklich notwendig? Wie wichtig ist Ihnen die Behandlung durch den Chefarzt?

Zu den Standardleistungen der meisten PKV-Tarife gehört der Klinik-Aufenthalt im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.


Der Basistarif

Eine Möglichkeit zum Sparen bietet der Umstieg auf den Basistarif, den alle privaten Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 2009 anbieten müssen. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (im Jahr 2009 knapp 570 Euro monatlich) nicht überschreiten. Dabei gelten für Versicherte, die ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben, andere Bedingungen.

Verträge vor 2009

  • Die Versicherten können in den Basistarif ihres Versicherers wechseln und die Altersrückstände mitnehmen. Für manche Gruppen gibt es darüber hinaus Standardtarife, die noch günstiger sind; insbesondere für Rentner, die seit mindestens zehn Jahren privat versichert sind.

Verträge seit 2009

  • Die Versicherten dürfen nicht nur in den Basistarif ihres Versicherers wechseln, sondern auch zu einem anderen Anbieter. Wer von Basistarif zu Basistarif wechselt, nimmt auch seine Altersrückstellungen komplett mit.  

Der Basistarif orientiert sich an den Höchstpreisen der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb ist er für manche nicht bezahlbar: zum Beispiel für einige ältere Menschen und Arbeitssuchende. Bei entsprechendem Nachweis müssen sie nur die Hälfte des Beitrags - im vergangenen Jahr rund 285 Euro - zahlen. Das Sozialamt und die Bundesagentur für Arbeit unterstützen zudem Hilfsbedürftige, die sich auch diesen reduzierten Beitrag nicht leisten können.

Tücken des Basistarifs: Die kurzfristige Ersparnis beim Wechsel in den Basistarif kann später lästig werden: Wer im höheren Alter wieder zusätzliche Leistungen benötigt, muss mit einer Gesundheitsprüfung rechnen. Spätere Risikozuschläge treffen den Versicherten hart. In manchen Fällen werden die Kosten für den Versicherten dadurch verdoppelt.


Gesetzlich Versicherte sollten Leistungen vergleichen

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, die - genervt von langen Wartezeiten in Arztpraxen und sinkenden Leistungen - den Wechsel zu einem privaten Anbieter erwägen, sollten genau vergleichen. In einigen Bereichen bieten die privaten Anbieter schlechtere Leistungen als die gesetzlichen. Hier ein paar Beispiele:

  • Einige PKV übernehmen nur für eine niedrige Anzahl psychotherapeutischer Sitzungen pro Jahr die Kosten
  • Für jeden Versicherten muss ein eigener Beitrag gezahlt werden, auch für Kinder
  • Frauen müssen mehr zahlen als gleichaltrige Männer


Ganz bestimmte Zielgruppen

Zwar ködern einige PKV mit Schnäppchenpreisen (teilweise nur 59 Euro monatlich), aber die Einstiegsbeiträge verdoppeln sich oft innerhalb weniger Jahre und gelten nur für gesunde Versicherte. Die Behandlung bereits bestehender Erkrankungen wird vom neuen Versicherer nicht finanziert. Oder anders gesagt: Vor dem Versicherungswechsel sollte der Beinbruch erst verheilt sein.

Eine private Krankenversicherung empfiehlt sich nicht für Menschen, die...:

  • eine Familie gründen wollen,
  • älter als 55 Jahre sind,
  • an einer chronischen, nicht ausgeheilten Krankheit leiden.

Eine private Krankenversicherung lohnt sich nur für Menschen, die...:

  • gesund und noch unter 40 Jahre alt sind,
  • überzeugte Singles ohne Kinderwunsch sind,
  • auf absehbare Zeit sehr gut verdienen werden,
  • als Beamter arbeiten (Arbeitgeber deckt erheblichen Anteil der Kosten).


Kaum ein Weg zurück

Wer in eine PVK eintritt, geht fast immer ein Bündnis fürs Leben ein. Einerseits dürfen private Krankenversicherer ihre Kunden nicht kündigen, außer sie haben falsche Angaben vorgetäuscht. Andererseits gibt es auch für die Versicherten meist keinen Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Dies gilt vor allem für Menschen, die über 55 Jahre alt sind. Besonders schwer trifft es auch Hartz-IV-Empfänger, die an eine private Krankenversicherung gebunden sind. (Maurice Wojach)

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