Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Apotheken haben
sich leidvoll daran gewöhnen müssen, dass die Umsetzung der
Arzneimittelrabattverträge mit erheblichem bürokratischem Mehraufwand
verbunden ist. Nun legte das BKK-Gemeinschaftsunternehmen spectrum|K
noch die berühmte „Schippe drauf". In einem Fax forderte es die
Apotheken auf, „vorrangig das rabattierte Arzneimittel abzugeben,
welches von dem wirtschaftlichsten Rabattvertragspartner angeboten
wird." Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro
Generika, hat für diese Vorgehensweise nur einen Kommentar: „Letztlich
macht spectrum|K damit die Grundidee seiner eigenen Rabattverträge zur
Farce!"
Das BKK-Unternehmen hatte sich vor der Ausschreibung damit gerühmt, im
Gegensatz zur AOK pro Gebietslos und Wirkstoff Verträge mit vier
Partnern abzuschließen. Dadurch sei die Versorgungssicherheit
gewährleistet und die Patienten könnten mit ihren Ärzten und Apothekern
zwischen den Angeboten der vier Rabattpartner auswählen. Mit den nun
einseitig aufgestellten Verfahrensregeln rudert spectrum|K wieder
zurück. Für die Versicherten der 79 Betriebskrankenkassen, für die die
Ausschreibung durchgeführt wurde, soll es nach Willen des Unternehmens
trotz der möglichen Auswahl aus vier Produkten immer nur ein
Arzneimittel geben: nämlich das Billigste.
Bei den Apotheken will spectrum|K mit seinem Faxanschreiben den
Eindruck erwecken, sie seien aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes
gehalten, diese Verfahrensgrundlagen umzusetzen. Nur wenn die
billigsten Arzneimitteln nicht verfügbar seien oder die Produkte aus
medizinischen und pharmazeutischen Gründen für die Patienten nicht in
Frage kämen, sollten sie auf die drei anderen Rabattpartner ausweichen.
„Das ist das „Highlander-Modell" der AOK durch die Hintertür", erklärte
Peter Schmidt.
Er begrüßte die klare und eindeutige Positionierung der
Apothekerorganisationen in dieser Frage. So hat der Bayerische
Apothekerverband (BAV) seine Mitglieder darüber informiert, dass sie
nicht an die von spectrum|K festgelegte Rangfolge gebunden sind. Nach
dem zwischen Apotheken und Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenvertrag
kann die Apotheke bei mehreren Vertragspartnern unter deren Produkten
frei wählen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte spectrum|K
bereits im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine übermäßige Beeinflussung
der Apotheker vorgeworfen.
Das Vorgehen von spectrum|K ist für Schmidt umso unverständlicher, als
der Dienstleister selbst die ursprünglich vorgesehene Klausel, die die
Apotheken tatsächlich zu einer solchen Vorgehensweise verpflichtet
hätte, wieder gestrichen hat, nachdem das Landessozialgericht Essen
ausdrücklich Zuschläge an mehrere gleichberechtigte Partner erlaubt
hatte. Der Pro Generika-Geschäftsführer forderte spectrum|K auf, sofort
eine Kurskorrektur vorzunehmen. „Es ist unredlich, den eigenen
Versicherten einerseits aus Marketinggründen vorzugaukeln, sie hätten
mehr Wahlmöglichkeiten als AOK-Patienten, andererseits eben dieses
Wahlrecht hinter dem Rücken der Versicherten aber wieder
einzukassieren. Die Arzneimittelversorgung muss auch in Zeiten des
Kassenwettbewerbs eine seriöse Angelegenheit mit verlässlichen
Spielregeln sein. Keinesfalls eignet sie sich für Taschenspielertricks
à la spectrum|K!"
Pro Generika e.V.
Thomas Porstner, Pressesprecher
Telefon: 030/81616090
E-Mail: info@progenerika.de
http://www.progenerika.de
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