Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - In
den vergangenen Wochen hatte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp
Rösler (FDP) Vertreter der Krankenkassen und Arzneimittelhersteller
empfangen und Ideen für seine Gesundheitsreform gesammelt. Sein
Sparpaket will er in den kommenden Tagen vorstellen. Ein internes
Dokument aus dem Ministerium verrät, wohin die Reise ungefähr gehen
soll - und dass Rösler von den Vorschlägen aus der Branche nicht
sonderlich begeistert war.
Die vorgelegten Maßnahmen der Industrie seien „nicht weitreichend
genug", unklar und böten keine überzeugenden Vorteile, die
Sparvorschläge der Kassen seien „nicht ausgereift", so das ernüchternde
Fazit des BMG. Trotzdem finden sich in dem Arbeitspapier des
Ministeriums Elemente der verschiedenen Modelle wieder.
Wie von der Industrie befürchtet, kündigt das BMG allerdings
„kurzfristige Maßnahmen wie Zwangsrabatte und Preismoratorien" an.
Grundsätzlich sollen Hersteller weiterhin neue Produkte zum geforderten
Preis auf den Markt bringen dürfen, heißt es im BMG-Papier. Allerdings
müssen sie „zeitnah, möglichst zur Markteinführung" Informationen zum
Nutzen des Arzneimittels einreichen. Auf dieser Basis sollen der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen des
Medikaments bewerten.
Für innovative Arzneimittel sollen Hersteller mit jeder Krankenkasse
über die Erstattung frei verhandeln. Hierbei könne die Ablösung der
Kosten-Nutzen-Bewertung und der Richtgrößenprüfung vereinbart werden,
so das Ministerium. Wird ein Jahr lang ergebnislos verhandelt, soll die
Kosten-Nutzen-Analyse des IQWiG beginnen und ein Höchstpreis festgelegt
werden. Für „Me too"-Präparat soll es Erstattungsverträge geben. Im
Gegensatz zu Generika-Rabattverträgen müssen hier laut BMG Qualität und
Versorgung einbezogen werden. Falls die Verhandlungen scheitern, werden
Festbeträge bestimmt.
Die Rabattverträge will das BMG weiterentwickeln. Dabei soll eine
Oligopolisierung des Marktes verhindert werden. Bei ausreichender
Marktabdeckung durch Rabattverträge könnten die Festbeträge eventuell
ganz wegfallen, heißt es im Papier. Das Festbetragssystem soll erhalten
bleiben.
Wegfallen oder vereinfacht werden könnten demnach die
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die Bonus-Malus-Regelung. Auch die
Importquote für Apotheken ist laut dem Ministerium auf dem Prüfstand.
Die Parallelimporteure müssen dem Vernehmen nach ernsthaft um ihre
festen Marktanteile bangen.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 09. März 2010, 12:27 Uhr
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