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  • 04.03.2010 - Regress wegen Impfschäden
    04.03.2010 - Regress wegen Impfschäden
    POLITIK – SCHWEINEGRIPPE Berlin - Nordrhein-Westfalen (NRW) drohen erste Regresszahlungen wegen gesundheitlicher Komplikationen durch die Pandemieimpfung.

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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennews:


SCHWEINEGRIPPE

Regress wegen Impfschäden

 

Berlin  -  Nordrhein-Westfalen (NRW) drohen erste Regresszahlungen wegen gesundheitlicher Komplikationen durch die Pandemieimpfung. Bislang seien beim Gesundheitsministerium vier Anträge auf Entschädigung von Personen eingegangen, bei denen ein Verdacht auf Folgeerkrankungen nach Applikation des Schweinegrippeimpstoffs Pandemrix besteht. Weitere würden erwartet, berichten das Westfalen-Blatt und der Focus. Die Anträge würden derzeit von den zuständigen Landschaftsverbänden bearbeitet.

Bei den Betroffenen handelt es sich um eine 51-jährige Frau und drei Männer im Alter von 30, 62 und 71 Jahren. Der 71-Jährige litt nach der Impfung an einer Nervenentzündung im Schädelbereich, die anderen Personen entwickelten Hautreaktionen. Ob das Land für die Kosten für Heil- und Krankenbehandlung sowie für Rentenansprüche aufkommen muss, obliegt nun der Entscheidung der Landschaftsverbände. Einen Anspruch auf Entschädigung gibt es, wenn klar belegt ist, dass die Probleme auf die vom Land öffentlich empfohlene Impfung zurückgehen.

Derzeit sind beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 1656 Verdachtsfälle zu Impfkomplikationen nach einer Pandemrix-Impfung gelistet. Zu den häufigsten Reaktionen zählen Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit, Übelkeit und Lokalreaktionen an der Einstichstelle.

APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 04. März 2010, 14:33 Uhr


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