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Darmstadt - Für
gesundheitsbewusstes Verhalten darf eine Krankenkasse auch ohne
ärztlichen Nachweis einen Bonus gewähren. Dies sei nicht
wettbewerbswidrig, entschied das hessische Landessozialgericht. Es sei
Sache der Kasse, ob sie ihren Versicherten beim Normalgewicht oder
Nichtrauchen glaube.
Im konkreten Fall hatte die AOK Hessen eine entsprechende Regelung
einer Betriebskrankenkasse (BKK) beanstandet. Die AOK hatte der BKK
vorgeworfen, dass diese für einen Bonus keine ärztliche Bestätigung
verlange, sondern den Versicherten vertraue. Revision wurde nicht
zugelassen.
dpa, Donnerstag, 18. März 2010, 14:04 Uhr
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