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Berlin - Das
Bundeskartellamt lässt sich von der Kritik des Bundesversicherungsamtes
nicht umstimmen: Das Amt gehe den Anhaltspunkten nach, dass die Kassen
bei ihrer gemeinsamen Ankündigung von Zusatzbeiträgen gegen das
Wettbewerbsrecht verstießen, sagte eine Kartellamtssprecherin.
Dagegen hatte der Verband der Ersatzkassen (VDEK) die Stellungnahme des
Bundesversicherungsamtes ausdrücklich begrüßt. Damit werde klar
gestellt, dass die Kassen nur Recht und Gesetz umsetzten, wenn sie die
Erhebung eines Zusatzbeitrags für notwendig erachteten. Der Verband
hoffe, dass sich das Bundeskartellamt dieser Rechtsauffassung
anschließe. Der Reaktion des Kartellamts zufolge lässt sich die Behörde
jedoch nicht beirren.
dpa, Montag, 08. März 2010, 16:18 Uhr
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