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Berlin - Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes sollen künftig keine kurzwirksamen Insulinanaloga mehr zu Lasten der Krankenkassen erhalten, es sei denn die Präparate sind nicht teurer als Humaninsulin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Anlage 3 der Arzneimittelrichtlinie entsprechend ändern. Mehr als 12.500 Typ-1-Diabetiker unter 18 Jahren wären nach Angaben der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) von dem Erstattungsausschluss betroffen.
Nur noch Humaninsulin: Der G-BA will kurzwirksame Insulinanaloga von der Erstattung ausschließen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Laut Beschlussentwurf sollen die Insulinanaloga Aspart, Glulisin und
Lispro generell nicht mehr verordnungsfähig sein, solange sie mit
Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verbunden sind. Ausnahmen gibt
es für Patienten mit einer Allergie gegen Humaninsulin, die dem G-BA
zufolge allerdings sehr selten vorkommt. Auch Typ-1-Diabetiker, bei
denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate
Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dürfen die
teureren Analoga weiterhin erhalten.
Bereits im Februar 2008 hatte der G-BA geplant, kurzwirksame
Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker aller Altersgruppen von der
Erstattung auszuschließen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte
den Beschluss im Mai 2008 beanstandet und angeordnet, dass die Kassen
die Präparate für Typ-1-Diabetiker bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres trotz höherer Kosten übernehmen müssen.
Zwei Monate später beauftragte der G-BA das IQWiG deshalb damit, den
Nutzen von kurzwirksamen Insulinanaloga für die Behandlung des
Typ-1-Diabetes speziell bei Kindern und Jugendlichen zu untersuchen. Das
Institut hatte wegen mangelnder Datenlage - es fehlen den
Wissenschaftlern zufolge insbesondere Langzeitstudien - keine Belege für
einen Zusatznutzen gefunden. Der G-BA schlussfolgerte nun, dass sich
das angestrebte Behandlungsziel auch mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig,
aber kostengünstiger erreichen lasse.
Die betroffenen Verbände können noch bis 20. April Stellung zu dem
Beschluss nehmen und Erkenntnisse vortragen, die das IQWiG in seiner
Bewertung nicht berücksichtigt hat. Die DDG und der Verband der
Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) wollen
sich mit einer Petition im Deutschen Bundestag für die weitere
Kostenübernahme durch die Kassen einsetzen. Ob das BMG den generellen
Erstattungsausschluss dieses Mal akzeptieren wird, bleibt abzuwarten.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 24. März 2010, 12:08 Uhr
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