Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bonn - Der Vorsitzende des
Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Hans-Georg
Hoffmann, hat in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp
Rösler und die gesundheitspolitischen Spitzenpolitiker der
Koalitionsfraktionen begründet, warum nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel vom geplanten erhöhten Zwangsrabatt auszunehmen sind.
Die Regierungskoalition hat im Rahmen der verabschiedeten Eckpunkte zur
Arzneimittelpreisfindung u.a. beschlossen, bereits zum 1. August 2010
den Zwangsabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von derzeit 6 auf
16% anzuheben. Dies wird damit begründet, dass der Kostenzuwachs in der
GKV durch Arzneimittel ohne Festbetrag verursacht werde (im Jahr 2009 um
+8,9%) und insbesondere kostenintensive Spezialpräparate mit jährlich
zweistelligen Zuwachsraten Wachstumsträger seien. Ihr Anteil am
GKV-Arzneimittelumsatz erreiche bereits rund 26%, obwohl ihr
Verordnungsanteil nur 2,5% betrage.
Ohne diese Maßnahme damit als richtig zu bewerten, wäre es - so der
BAH-Vorsitzende in seinem Schreiben - schon vor diesem Hintergrund
folgerichtig, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vom erhöhten
Zwangsabschlag auszunehmen. Dies wäre aber auch deswegen konsequent,
weil es im rezeptfreien und besonders wettbewerbsintensiven
Arzneimittelmarkt keine „kostenintensive Spezialpräparate" gebe. Das
zeige sich vor allem auch darin, dass ausweislich des
GKV-Arzneimittelindex der Preisindex für rezeptfreie GKV-Arzneimittel
von Januar 2008 (Preisindex = 100) bis Februar 2010 auf lediglich 102,8
gestiegen sei, während im gleichen Zeitraum der gesamte
Nichtfestbetragsmarkt auf 106,2 angewachsen wäre. Die Preisdynamik des
rezeptfreien Marktes bleibe damit um mehr als die Hälfte hinter dem
Preiszuwachs im Nichtfestbetragsmarkt zurück.
Hoffmann erklärt in dem Schreiben weiterhin: Rezeptfreie Arzneimittel
wären durch einen erhöhten Zwangsabschlag doppelt betroffen, nämlich
durch die grundsätzliche Herausnahme aus der GKV-Leistungspflicht und
dann, wenn ein rezeptfreies Arzneimittel ausnahmsweise zu Lasten der GKV
abgegeben werde, durch den erhöhten Zwangsabschlag. Ein erhöhter
Zwangsabschlag für rezeptfreie Arzneimittel wäre deshalb nicht
verhältnismäßig, sondern ein Verstoß gegen das Übermaßverbot.
Überdies würde der erhöhte Zwangsabschlag für rezeptfreie Arzneimittel
die Wertung des Gesetzgebers konterkarieren, der rezeptfreie
Arzneimittel grundsätzlich der Selbstmedikation zuordnet und sie deshalb
wegen ihrer „im unteren Preisbereich" angesiedelten Preise aus der
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausnimmt.
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
Ubierstr. 71-73
53173 Bonn
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit:
Heinz-Gerd Schmickler
Tel.: (0228) 95745-22
Fax: (0228) 95745-90
schmickler@bah-bonn.de
http://www.bah-bonn.de
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