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POLITIK – Notdienstpauschale

Bonn - An der Tatsache, dass immer mehr Apotheken schließen, kommt die Politik nicht vorbei. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), will nun analysieren, in welchen Regionen die Apotheken besonders gefährdet sind. „Wir brauchen eine differenzierte Debatte über das Thema“, sagte Spahn beim Zukunftskongress Öffentliche Apotheke des Apothekerverbands Nordrhein in Bonn. Nur ganz gezielt könne es Maßnahmen geben; eine flächendeckende Unterstützung lehnt er ab: „Wenn am Marktplatz die zehnte Apotheke öffnet, dann kann es dafür keine Bestandsgarantie geben.“
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PANORAMA – Tumorerkrankungen

Berlin - Ob Hausarbeit oder tägliches Radeln: Regelmäßige Bewegung kann dazu beitragen, das Risiko einer Brustkrebserkrankung zu senken. Darauf weist die Kooperationsgemeinschaft Mammographie in Berlin anlässlich des Weltkrebstags hin. Es müsse also nicht immer Ausdauersport sein. Allerdings lasse sich noch nicht sicher sagen, wie viel sich Frauen bewegen sollten. Die WHO rate zu mindestens 150 Minuten moderater körperlicher Aktivität oder 75 Minuten anstrengendem Training pro Woche.
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PANORAMA – Ernährung

Berlin - Erwachsene sollten nicht mehr als fünf Gramm Salz am Tag zu sich nehmen. Das geht aus neuen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf hervor. Fünf Gramm Salz entsprechen einer Menge von 2000 Milligramm Natrium. In Deutschland haben Experten bislang geraten, nicht mehr als sechs Gramm Salz pro Tag aufzunehmen.
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PANORAMA – Infektionskrankheiten

Berlin - Wer glaubt, dass er sich das Norovirus eingefangen hat, muss das nicht melden. Fühlen Betroffene sich nicht allzu elend, können sie ruhig einfach zu Hause bleiben und die Infektion auskurieren. Darauf weist das Robert Koch-Institut (RKI) hin. Stellt sich bei einem Arztbesuch heraus, dass es sich tatsächlich um das Norovirus handelt, muss das Labor, das die Infektion nachgewiesen hat, sie beim Gesundheitsamt melden. So schreibt es das Infektionsschutzgesetz vor.
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BRANCHENNACHRICHTEN

Winsen - BILD berichtet in der Ausgabe vom 1. Februar über die Gefahren, die von der gängigen Hormonersatztherapie ausgehen: www.bild.de/ratgeber/ gesundheit/thrombose/gefahr-hormone-pille-wechseljahre-diane-35-28338446.bild.html.
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POLITIK – Infektionskrankheiten

Berlin - Mehr als eineinhalb Jahre nach der EHEC-Epidemie wird der Informationsfluss zwischen den zentralen Stellen beschleunigt, dies hat heute der Bundesrat beschlossen. Das Robert Koch-Institut (RKI) soll künftig schneller über die Lage bei Infektionskrankheiten informiert werden.
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PANORAMA – Urteil

Berlin - Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine Stammzelltransplantation übernehmen, wenn damit das Leben einer 72-jährigen Patientin gerettet werden kann. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg hervor. Bei einer 72-Jährigen war aus einer Reifungsstörung der Blutzellen im Knochenmark eine akute Leukämie geworden. Das Krankenhaus hielt daraufhin eine Stammzelltransplantation für zwingend erforderlich.
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PANORAMA – Leipzig

Berlin - In Sachsen sind die Fronten verhärtet: Universität und Wissenschaftsministerium wollen die Pharmazeutische Fakultät in Leipzig schließen, Apothekerkammer und -verband sowie das Sozialministerium pochen darauf, dass der Studiengang erhalten bleibt. Die Ankündigung einer Kooperation mit den Instituten in Halle und Jena ist nach Ansicht der Apotheker jedenfalls nicht mehr als eine Nebelkerze.
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WISSENSCHAFT – Drogensucht

Berlin - Die Europäische Kommission fordert ein EU-weites Verbot von 4-Methylamphetamin (4-MA). In zehn Ländern sei die Drogen bereits verboten. Dazu gehören Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Irland, Litauen, die Niederlande, Österreich, Ungarn und Zypern.
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MARKT – Kondomhersteller

Berlin - Kondome, die größtenteils im Ausland hergestellt werden, dürfen nicht mit „Made in Germany“ beworben werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Der Kondomhersteller Ritex aus Bielefeld hat sich damit erfolgreich gegen die „irrenführende“ Reklame der Firma Amor Gummiwaren aus Thüringen gewehrt.
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MARKT – Generikakonzerne

Berlin - Actavis baut sein Angebot im Bereich Frauengesundheit aus: Für 150 Millionen US-Dollar (rund 112 Millionen Euro) hat der Generikakonzern den belgischen Hersteller Uteron Pharma gekauft. Weitere Zahlungen wurden für das Erreichen bestimmter Meilensteine vereinbart. Die Geschäftsführung verbleibt im Unternehmen. Insgesamt beschäftigt Uteron 60 Mitarbeiter.
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MARKT – Niederlande

Berlin - Die deutsch-holländische Grenze hat im Apothekenbereich etwas geradezu Magisches. Denn wer im Nachbarland angekommen ist, braucht sich um deutsches Arzneimittelrecht nicht länger zu scheren. Das haben auch die Betreiber des „Ter Huurne Hollandmarkts“ erkannt. An einer kleinen Landstraße südlich von Enschede gelegen, gibt es dort günstig Diesel, Kaffee und „Amüsement“. Seit sechs Jahren werden auch Medikamente verkauft.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht

Darf der Versicherte auf die (mündlichen) Auskünfte der Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Leistungsumfang der Versicherung vertrauen oder ist er gehalten, die Aussagen auf ihre Richtigkeit hin einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen oder sich die Auskünfte zumindest schriftlich bestätigen zu lassen? Das OLG Karlsruhe sieht dies jedenfalls nicht immer als erforderlich an und lässt eine gesetzliche Krankenversicherung nunmehr unter dem Gesichtspunkt des sog. Amtshaftungsanspruchs für die Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter haften. Die Versicherung könne sich insbesondere nicht auf das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Sach- und Dienstleistungsleistungsprinzip berufen und müsse bei Vorliegen einer entsprechenden Leistungszusage grundsätzlich auch für nicht erstattungsfähige und medizinisch nicht erforderliche Kostenpositionen aufkommen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.2012, 12 U 105/12).
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SICHERHEIT – Steuer & Recht

„3-2-1 meins" so heißt es in der Werbung der Handelsplattform eBay; gleichwohl versuchen Verkäufer bei zu günstigem Ausgang einer Auktion für den Käufer gerne diese Aussage zu relativieren und vom Verkauf Abstand zu nehmen. Der vorgegebene Grund: Der Gegenstand sollte gar nicht zu dem letztendlich „ausgesteigerten" Betrag veräußert werden. So auch in einem durch das AG Bremen zu entscheidenden Fall (AG Bremen, Urt. v. 05.12.2012 - Az.: 23 C 0317/12), bei dem ein iPhone 3GS für 1,- € über die virtuelle Ladentheke gehen sollte.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage

Berlin - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass Apothekenleiter nicht auch durch Apotheker auf freiberuflicher Basis vertreten werden können. Anders als die Bayerische Apothekerkammer sieht das OLG keine Einschränkung der Weisungsbefugnis des Apothekenleiters, wenn er sich durch einen Selbstständigen vertreten lässt. Auch die Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC wollen eine Chefvertretung durch Freie.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht

In der Werbung sind sie in den vergangenen Jahren immer präsenter geworden, versprechen sie der deutschen Wohlstandsgesellschaf doch eine Wohltat ganz ohne Anstrengung, einfach laufen und das Wohstandsfett wandelt sich in Muskeln, die Orangenhaut wird stramm und fest...Cellulite- oder Muskelaufbau-Schuhe. Doch wie so oft im Leben, was schön und einfach klingt, stellt sich schnell als Bauernfänger heraus. Nach den Feststellungen des OLG Koblenz gilt dies (leider) auch für die Wunderschuhe, deren vermeintlicher Effekt wissenschaftlich nicht bewiesen ist (OLG Koblenz, Urt. v. 10.01.2013, 9 U 922/12).
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht

Fragen des Datenschutzes sind nicht allein privatrechtlicher Natur; auch und vor allem, wenn es um die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen geht, genießt der Bürger weitreichenden Schutz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits am 15. Dezember 1985 im Zusammenhang mit dem sog. Volkszählungsurteil (BVerfG, Urteil v. 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83) entschieden und das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Grundgesetz hergeleitet. Die Entscheidung wird daher gemeinhin auch als "Geburtstunde" des deutschen Datenschutzrechts verstanden. Die Ausweitung dieses - zunächst vornehmlich gegenüber öffentlichen Stellen Geltung beanspurchenden - Rechts des Einzelnen auf die Pivatwirtschaft erschien da nur folgerichtig; fest steht jedoch, auch der Staat und seine staatlichen Einrichtungen sind nicht befugt, unkontrolliert Daten zu sammeln.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht

Seit Inkraftreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes tun sich Arbeitgeber schwer, eine neu zu bestzende Stelle richtig auszuschreiben und Bewerbungsverfahren diskriminierungsneutral durchzuführen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) macht es den Arbeitgebern dabei nicht leichter. Nach Ansicht der erfurter Richter trägt der Arbeitgeber bei Vorliegen von Indizien für eine Diskriminierung die Beweislast dafür, dass eine solche tatsächlich nicht stattgefunden hat. In dem vor dem BAG verhandelten Fall (BAG, Urt. v. 24.01.2013, Az.8 AZR 429/11) hatte eine öffentlich-rechtliche Krankenhausträgerin in einer an „Berufsanfänger" gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionells" geworben und die Bewerbung eines 36jährigen Bewerbers mit Berufserfahrung bei einer Rechtschutzversicherung und als Rechtsanwalt nicht berücksichtigt.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht

Nach einem aktuellen Bericht des Handelsblattes ist der Mikroblogging-Dienst Twitter unter dem 24.01.2013 von einem Pariser Gericht zur Auskunftserteilung in Bezug auf zwei Accountinhaber verurteilt worden. Auf der französischen Seite des beliebten Kurzmitteilungsdienstes waren unter zwei verschiedenen Niknames zahlreiche antisemitische und homosexuellen-feindliche Kurzmitteilungen veröffentlicht worden. Auf die Auskunftsklage einiger Nichtregierungsorganisationen wurde Twitter nunmehr zur Offenlegung der Inhaber dieser Accounts verpflichtet. Die Entscheidung hat weltweit für erhebliches Aufsehen gesorgt (siehe beispielsweise den Beitrag in der New York Times vom 25.01.2013) und ist in seiner Ausformung bislang soweit bekannt auch das Einzige seiner Art.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht

Ein österreichischer Glücksspieler scheiterte nun vor dem Obersten Österreichischen Gerichtshof (OGH) mit einer Schadenersatzklage in Höhe von 164.108 EUR gegen eine österreichischen Glücksspielveranstalter; die vorgenannte Summe hatte der Kläger im Zeitraum 2006 bis 2009 auf den Internetplattformen WebClub.at und win2day.at verzockt.
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