ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 14.09.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Private Krankenversicherung unter Hartz IV
    14.09.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Private Krankenversicherung unter Hartz IV
    Ob Arbeitslosengeld II-Empfängern die volle Erstattung der Beiträge für eine private Krankenversicherung zusteht, hatte jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu entsc...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Gesundheit:

Private Krankenversicherung unter Hartz IV


Ob Arbeitslosengeld II-Empfängern die volle Erstattung der Beiträge für eine private Krankenversicherung zusteht, hatte jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu entscheiden.

Privat krankenversicherte Arbeitslosengeld II-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass die Beiträge für die Versicherung in voller Höhe übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Versicherte den preisgünstigsten Tarif seines Versicherers gewählt hat. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit zwei jetzt veröffentlichten Beschlüssen entschieden (Az.: L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B).

Bei privat krankenversicherten Hilfsbedürftigen war es bislang üblich, dass die Leistungsträger wie die Agentur für Arbeit die Prämien ausschließlich in Höhe jener Beiträge übernahmen, die ein vergleichbarer gesetzlich Versicherter zu zahlen gehabt hätte.

Obwohl die privat versicherten Kläger jeweils nur einen Basistarif abgeschlossen hatten, hätte das bedeutet, dass sie Monat für Monat auf einem Betrag von annähernd 200 Euro sitzengeblieben wären. Das hielten die Richter für ungerecht. Sie gaben daher den Klagen der Arbeitslosengeld II-Empfänger auf Übernahme der gesamten Beiträge für ihre privaten Krankenversicherungen statt.

Gesetzgeberische Panne

Nach Überzeugung des Gerichts stellt der Wortlaut des Paragraf 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichts-Gesetz), einen politischen Kompromiss dar. Danach sind die zu übernehmenden Prämien für eine private Krankenversicherung auf die Höhe jener Beiträge begrenzt, die ein Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen hätte.

Auf diesen Kompromiss haben sich die an der Gesetzgebung Beteiligten jedoch nur eingelassen, um das Gesetz mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschließen und in Kraft setzen zu können. Schon seinerzeit habe man erkannt, dass mit der Formulierung des Textes für Hilfsbedürftige die Gefahr einer Finanzierungslücke im Hinblick auf ihren Krankenversicherungs-Schutz bestand.

Schwächstes Glied

Doch trotz einer entsprechenden Bitte des Bundesrates, die Gesetzeslücke durch eine geeignete Regelung zu schließen, hat der Gesetzgeber das Problem bis heute nicht gelöst, so das Gericht.

Vor diesem Hintergrund kann es den Klägern als schwächstes Glied in der Kette nach Überzeugung der Richter nicht zugemutet werden, die Folgen der gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten zu tragen.

Die Leistungsträger wurden daher dazu verurteilt, den Klägern die Beiträge für ihre privaten Krankenversicherungen in voller Höhe zu erstatten.

Eine Anfechtung gegen die Beschlüsse ließ das Gericht nicht zu. (verpd)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken