Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Ein Vergleich der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zahlt sich bis Ende 2009 noch im Geldbeutel aus. Denn bis dahin legt jede Krankenversicherung den Beitragstarif selbst fest. Ein GKV Vergleich macht aber auch bei den Leistungen Sinn, denn bereits heute zahlen einige Krankenkassen mehr als andere.
In Deutschland gibt es gesetzliche Krankenkassen, die im gesamten Bundesgebiet Mitglieder aufnehmen oder nur regional in einem Bundesland agieren. Sonderfälle gibt es bei Arbeitnehmern, die in einem Bundesland leben und in einem anderen Bundesland arbeiten. Hier besteht Wahlfreiheit zwischen einer Kasse am Wohnort und einer Krankenkasse am Arbeitsort. Zurzeit liegt der Tarifunterschied zwischen der preiswertesten und der teuersten Kasse bei rund 3,5 Prozent. Da sich diese Differenz Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, kann ein Arbeitnehmer bei einem Kassenwechsel mit bis zu 1,75 Prozent mehr Lohn oder Gehalt pro Monat in seiner Lohntüte rechnen. Liegt das Jahresbruttoeinkommen beispielsweise bei 25.000 Euro sind das pro Monat rund 38 Euro und pro Jahr mehr als 460 Euro.
Bei einem GKV Vergleich lohnt sich auch ein Blick auf die Leistungen, die von den Kassen übernommen werden. Die Grundleistungen sind bei allen Krankenkassen gesetzlich geregelt und damit überall gleich. Dazu zählt unter anderem die Übernahme von Kosten für Arzneien und Verbandmaterialien, bei stationärer und ambulanter Behandlung und die Zahlung von Krankengeld. Darüber hinaus übernehmen einige Krankenkassen aber auch die Kosten für alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder homöopathische Therapien oder geben Zuschüsse zu speziellen Impfungen zur Prävention von Krankheiten. Diese Leistungen übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen freiwillig.
War die Suche nach einer günstigen Krankenkasse bei einem GKV Vergleich erfolgreich, kann mit einer Frist von 2 Monaten gewechselt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse mindestens 18 Monate bestand. Ein Wechsel mit zweimonatiger Kündigungsfrist ist auch bei einer Beitragserhöhung möglich. Entfallen ist jedoch der Kassenwechsel beim Wechsel des Arbeitgebers.
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