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  • 13.04.2014 – Einheitliche Informationsblätter für alle Finanzprodukte – einschließlich Lebensversicherungen
    13.04.2014 – Einheitliche Informationsblätter für alle Finanzprodukte – einschließlich Lebensversicherungen
    VORSORGE – Steuer & Recht Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission, die sogenannten Trilog-Partner haben sich am 02.04.2014 zur Verordnung zu PRIIPs (...

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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


Steuer & Recht

Einheitliche Informationsblätter für alle Finanzprodukte – einschließlich Lebensversicherungen

 

Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission, die sogenannten Trilog-Partner haben sich am 02.04.2014 zur Verordnung zu PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) abschließend geeinigt. Demnach sollen künftig Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des Key Investor Document (KID), das für Publikumsfonds gilt, erhalten.

Die einheitlichen Informationen für die Anleger umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Bisher herrschte in den Diskussionen keine Einigkeit darüber, ob auch kapitalbildende Lebensversicherungen unter diese Verordnung fallen sollen. EU-Parlament und EU-Kommission haben sich mit dem jetzigen Beschluss gegenüber dem Rat durchgesetzt.

Während der deutsche Fondsverband die Eingliederung der kapitalbildenden Lebensversicherungen begrüßt – er hatte dies seit langem gefordert – beklagen die Versicherer in einer ersten Stellungnahme die „Gleichmacherei" von Lebensversicherungen mit anderen Finanzprodukten. Der Versuch, für möglichst viele Finanzprodukte einheitliche Regeln einzuführen, gehe zu Lasten der Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, so der GDV. Der Verband begrüßt aber die Entscheidung, staatlich anerkannte Altersvorsorgeprodukte von der PRIIPs-Verordnung auszunehmen. Gleichzeitig bewertet er den Plan kritisch, diese sinnvolle Abgrenzung nach vier Jahren auf den Prüfstand zu stellen. Damit bestehe weiterhin die Gefahr, dass anerkannte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente künftig mit riskanten Finanzinstrumenten wie Derivaten in einen Topf geworfen werden.

Einwände gibt es vonseiten der Versicherer zudem an der inhaltlichen Ausrichtung der Informationsblätter: Der geplante Umfang des Basisinformationsblatts ist aus Sicht des GDV kaum geeignet, um den Produktvergleich für die Kunden zu erleichtern. Die vielen im Produktinformationsblatt enthaltenen Unterpunkte würden die ursprüngliche Idee eines kurzen und leicht verständlichen Überblicks eher ad absurdum führen. (ac)

 

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